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PRO ASYL kritisiert: Europäische Innenminister*innen diskutieren Gruselkabinett von Abschiebeverschärfungen

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Bei einem Treffen der europäischen Innenminister*innen wird heute in Brüssel über einen Entwurf für eine neue Rückführungsverordnung gesprochen. Ziel ist, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, um dann darüber mit dem EU-Parlament zu verhandeln. PRO ASYL warnt: Es droht die weitgehende Entrechtung von Menschen, die von Abschiebungen betroffen sind.

Bereits mit ihrem Entwurf für eine Rückführungsverordnung vom März 2025 setzt die Europäische Kommission auf eine massive Verschärfung des Rückführungssystems, das dann noch stärker als bisher auf Zwang und Haft setzen soll. Die Mitgliedstaaten diskutieren aber heute über noch weitere Verschärfungen, vorgeschlagen von der dänischen Ratspräsidentschaft.

„Bis zu zwei Jahre oder letztlich unbegrenzte Haft, Schwächungen des völkerrechtlichen Abschiebungsschutzes, außereuropäische Abschiebungszentren: Die im Rat von den Innenministern und Innenministerinnen diskutierten Vorschläge gleichen einem Gruselkabinett. Auch Menschen, die ausreisepflichtig sind, haben Grundrechte! Diese dürfen nicht auf der Strecke bleiben“, fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Kritik am neuen Vorschlag: Große Gefahr von Menschenrechtsverletzung

Gemeinsam mit über 60 nationalen und internationalen Organisationen wie dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE), Human Rights Watch, Caritas Europa, Ofxam und Diakonie Deutschland hat PRO ASYL letzte Woche auf die Gefahren des Kompromissvorschlags der dänischen Ratspräsidentschaft aufmerksam gemacht. Insbesondere kritisieren die Organisationen:

  • Erhöhtes Risiko einer Inhaftierung auf unbestimmte Zeit: Die Inhaftierungsgründe sollen ausgeweitet werden. Zugleich sollen die Menschen viel länger als bisher eingesperrt werden können. Während die Kommission eine maximale Haftdauer von 24 Monate vorgeschlagen hat, reden die Mitgliedstaaten über eine zusätzliche Verlängerung um sechs Monate. Diskutiert wird zudem, ob die maximale Haftdauer in jedem Mitgliedstaat separat gelten könnte. Dies könnte dazu führen, dass Personen in allen Mitgliedstaaten auf unbestimmte Zeit in Haft gehalten werden, weit über das hinaus, was notwendig, verhältnismäßig oder mit dem EU-Recht vereinbar ist.
  • Schwächung wirksamer Rechtsbehelfe und des Schutzes vor rechtswidrigen Abschiebungen (Non-Refoulement-Gebot): Effektive Nichtzurückweisungsprüfungen sollen durch mehrere Ausnahmen und die Abschaffung der Überprüfung von Amts wegen untergraben werden. Der Kompromisstext schränkt die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen weiter ein. Dies bedeutet, dass Personen abgeschoben werden könnten, bevor sie die Möglichkeit haben, die Entscheidung anzufechten.
  • Außereuropäische Abschiebezentren: An der Idee außereuropäischer Abschiebezentren wird weiter festgehalten, trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Menschenrechtsrisiken und der Gefahr, wichtige Grundsätze des Völkerrechts zu verletzen. Dazu gehören beispielsweise das Verbot der Zurückweisung oder der willkürlichen Inhaftierung.
  • Die Beweislast und die Pflichten von Drittstaatsangehörigen während des Rückführungsverfahrens sollen ausgeweitet werden. Das betrifft Pflichten, die zum Teil außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Betroffenen liegen, wie beispielsweise der Nachweis eines Wohnsitzes oder einer zuverlässigen Anschrift. Personen, die als nicht kooperativ eingestuft werden, müssten mit schweren Sanktionen rechnen, darunter Inhaftierung, strafrechtliche und finanzielle Strafen.

PRO ASYL und die anderen Organisationen fordern die Innenminister*innen der EU auf, ihren Entwurf grundsätzlich zu überarbeiten und dabei die Achtung von Grundrechten und der Würde von Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

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Quelle: Pro Asyl

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