Übernommen von Pro Asyl:
Pressestatement
Heute wird in erster Lesung im Bundestag über ein Gesetz zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums diskutiert. Zu den vorgeschlagenen Streichungen gehört die der Verpflichtung der Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre über die Situation in den gesetzlich bestimmten sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu berichten. Diese Berichtspflicht ist bisher im Paragraph 29a Absatz 2a Asylgesetz geregelt.
Dazu kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL:
„Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus baut die Bundesregierung ihre eigene Rechenschaftspflicht ab, indem sie die regelmäßigen Berichte über angeblich sichere Herkunftsstaaten abschaffen will. Die Streichung ist dem Bundesinnenministerium nicht einmal eine Erwähnung in der Zusammenfassung wert. Man findet sie nur im Gesetz selbst, versteckt nach Regelungen zum De-Mail-Gesetz und Meldepflichten für Binnenschiffer – eine Frechheit!
Die Festlegung von sogenannten sicheren Herkunftsstaaten greift tief in das Recht auf ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren ein. Da ist es das mindeste, dass regelmäßig überprüft wird, ob es Verschlechterungen in den Ländern gab und ob die Festlegung revidiert werden sollte. Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine zweite Liste angeblich sicherer Herkunftsstaaten eingeführt hat, die sie per Rechtsverordnung und damit verfassungswidrig ohne Bundestag und Bundesrat allein bestimmen kann, ist dies der nächste Schritt, mit dem die Bundesregierung im Asylrecht rechtsstaatliche Standards untergräbt.“
Zu der neuen verfassungswidrigen Liste sicherer Herkunftsstaaten hat PRO ASYL hier eine ausführliche Erläuterung veröffentlicht.
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Quelle: Pro Asyl

