Übernommen von Unsere Zeit:

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat einer Klage der Betriebsrätin Isabella Paape gegen Siemens Energy teilweise stattgegeben. Beim Verhandlungstermin ging es darum, dass der Kollegin, die zu den Betriebsratswahlen im März antreten will, vom Unternehmen der Zugang zum Betrieb verwehrt wird. Siemens Energy hatte Paape am 12. November 2025 fristlos gekündigt und dafür bisher keine konkreten Gründe genannt. Ein Gütetermin zur Kündigung soll am 5. Februar stattfinden.
Für Paape bedeutet die aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts, dass sie trotz Kündigung wieder persönlich mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb in Kontakt treten kann. Das Gericht verpflichtete Siemens Energy, ihr ab sofort und bis zum 5. März – dem letzten Tag der Betriebsratswahlen – werktags von 11 bis 14 Uhr Zugang zum Betrieb an den Standorten Erlangen und Forchheim zu gewähren.
Der Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln wurde Paape vollständig verweigert. Ein Großteil der Beschäftigten arbeitet jedoch im Home-Office oder ist weltweit im Einsatz. Nach Ansicht ihres Anwalts Marc-Oliver Schulze wird die Betriebsrätin dadurch im Wahlkampf erheblich benachteiligt. Die Kündigung selbst schätzt er als rechtsunwirksam ein. Siemens Energy wolle damit lediglich Paapes Wahlkampf zur Betriebsratswahl verhindern.
Schulze kündigte zudem eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht an. Das Landgericht Nürnberg will die Frage des Zutritts- und elektronischen Zugangsrechts für die Wahlkandidatin Paape nun am 26. Januar neu verhandeln.
Vor dem Arbeitsgericht muss darüber hinaus geklärt werden, ob Siemens Energy per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet wird, Paape ungehinderten Zugang zum Betrieb zu gewähren, damit sie ihre Tätigkeit als amtierende Betriebsrätin weiter ausüben kann.
Quelle: Unsere Zeit

