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Realitätsferne Asylentscheidungen zu Iran mit problematischen Argumentationsmustern – PRO ASYL legt Policy Paper vor

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Massenfestnahmen, Folter, sexualisierte Gewalt, immer mehr Hinrichtungen. Obwohl die Repression in der Islamischen Republik Iran im Jahr 2025 und Anfang 2026 massiv zugenommen hat, nimmt die Quote der Verfolgten, die in Deutschland Schutz bekommen, massiv ab. Dreiviertel der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inhaltlich geprüften Asylanträge wurden 2025 trotz eindeutiger Menschenrechtsverletzungen abgelehnt.

Diesen Widerspruch benennt PRO ASYL im heute veröffentlichten Policy Paper „Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis“, analysiert problematische Argumentationsmuster des Bundesamts für Asyl und Migration (BAMF) und fordert Konsequenzen: Schutz statt Abschiebung, faktenbezogene Entscheidungen im BAMF und die Anerkennung struktureller Verfolgung.

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Schutzquote aus innenpolitischen Gründen bewusst niedrig gehalten wird, um so die Flüchtlingszahlen zu reduzieren. Anders kann man diese Diskrepanz zwischen der dramatischen Menschenrechtslage im Iran und der zu niedrigen Schutzquote nicht erklären“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Diese Entscheidungspraxis gründet auf problematischen Annahmen, wodurch Schutzsuchenden Unglaubwürdigkeit unterstellt wird, geschlechtsspezifische und politische Verfolgung negiert sowie zeitliche und sachliche Zusammenhänge ignoriert werden.“   

Gleichzeitig zur sich verschlimmernden Menschenrechtslage im Iran sank die Schutzquote in den inhaltlich geprüften Fällen kontinuierlich. Lag sie 2023 noch bei 45 Prozent, fiel sie 2024 auf 37 Prozent und im Jahr 2025 auf 27 Prozent. Mit 30 Prozent lag die Zahl der Frauen, die vom BAMF einen positiven Bescheid erhielten, nur geringfügig über der Schutzquote von Männern (25 Prozent), trotz der massiven Repressionen gegenüber Frauen im Iran. Die fehlerhafte Entscheidungspraxis wurde im Jahr 2025 tausendfach von deutschen Gerichten korrigiert, indem sie entgegen voriger BAMF-Entscheidungen einen Schutzstatus zusprachen.

Verfolgung im Iran ist strukturell

Staatliche Repression und politische Gewalt prägen den Alltag im Iran – und erreichten 2025 eine neue Eskalationsstufe. Insbesondere im Kontext außenpolitischer Krisen kam es zu massenhaften Festnahmen und einer deutlichen Zunahme von Hinrichtungen. Frauen, politisch aktive Menschen sowie ethnische und religiöse Minderheiten sind überproportional betroffen. Die Verfolgung durch den Staat ist dabei nicht zufällig, sondern strukturell: Sie richtet sich gegen ganze Bevölkerungsgruppen und erfüllt zentrale Voraussetzungen für internationalen Schutz.

„Sexualisierte Gewalt, Folter, Verfolgung, Schauprozesse, erzwungene Geständnisse, Todesstrafe und Hinrichtungen sind im Iran gang und gäbe seit 47 Jahren. In den letzten Monaten erlebten wir eine massive Steigerung der Repressionen und im Januar 2026 eine historische Zäsur mit dem größten Massaker an der eigenen Bevölkerung in der Geschichte des Irans“, sagt Iran-Expertin Mariam Claren

All das lässt das BAMF in seinen Bescheiden vielfach außer Acht und trifft immer wieder asylrechtlich falsche Entscheidungen. Dabei fallen in der Beratungspraxis und der Rechtshilfe von PRO ASYL mindestens drei problematische Muster auf: eine fragwürdige Unterscheidung zwischen Organisator*innen von und Teilnehmer*innen an Protesten, unklare Kenntnisse über Ausreisemöglichkeiten aus dem Iran und die wiederkehrende Bagatellisierung sexualisierter Gewalt als angebliche Einzeltaten. PRO ASYL hat BAMF-Bescheide und die zugehörigen Anhörungsprotokolle analysiert und zehn davon exemplarisch in dem Policy Papier ausgewertet.

Forderungen von PRO ASYL

Angesichts der systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran und der eklatanten Schutzlücken in der deutschen Asylpraxis fordert PRO ASYL unter anderem:

Abschiebestopp in den Iran: Solange das iranische Regime Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und tötet, darf niemand dorthin abgeschoben werden. Bis ein bundesweiter Abschiebestopp beschlossen wird, müssen die Bundesländer ihre Kompetenzen nutzen und Abschiebestopps verhängen – wie in einigen Ländern bereits geschehen.

Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung: Frauen und queere Menschen müssen als besonders gefährdete Gruppen anerkannt werden. Ihre Verfolgung ist spezifisch und systematisch und darf nicht relativiert werden.

Schutz vor ethnischer und religiöser Verfolgung: Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wie Kurd*innen, Bahá’í, Christ*innen und viele andere sind im Iran ständiger Repression ausgesetzt. Ihre Schutzbedürftigkeit muss uneingeschränkt anerkannt werden.

Aufnahme humanitärer Härtefälle aus dem Iran: Nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes können besonders gefährdete Menschen ein Visum für Deutschland bekommen. Deutschland muss von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und besonders bedrohten Menschen insbesondere auch aus Erstaufnahmestaaten Schutz gewähren.
Das Policy Paper von PRO ASYL „Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis“ finden Sie hier.

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Quelle: Pro Asyl

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