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Überwachung für alle

Übernommen von Unsere Zeit:

„Am Aschermittwoch ist alles vorbei“, lautet der Refrain des Karnevalsdauerbrenners von Jupp Schmitz. Seit der Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz zum „politischen Aschermittwoch“ ist es auch mit den Persönlichkeitsrechten im Internet vorbei: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet.“ Damit hat er der in den bürgerlichen Medien entfachten Scheindebatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche das besorgt-erzieherische Mäntelchen heruntergerissen. Zwei Tage später, auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart, lag den 1.001 Delegierten bereits ein Beschlussantrag zum Thema vor. Darin heißt es, eine „Klarnamenpflicht schafft mehr Verbindlichkeit, erleichtert Rechtsdurchsetzung“ und verhindert die „Einflussnahme ausländischer staatlicher Akteure auf die politische Willensbildung“. Hier ist nicht mehr von den unter 16-Jährigen die Rede, sondern von durchweg allen Nutzern des Internets.

Der sächsische Ex-Doktor und Noch-Ministerpräsident Mario Voigt sorgt sich, damit der Jugendschutz-Kontext nicht vollständig unter die Räder gerät, um die Gesundheit der Jugend: „Wir diskutieren heute nicht über eine technische Spielerei. Wir diskutieren über die geistige und seelische Verfassung der nächsten Generation.“

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Doch vom Schutz vor Gewaltdarstellungen und pornografischen Inhalten, der anfangs noch als Regelungszweck eines Zugangsverbots im Mittelpunkt der amtlichen Verlautbarungen stand, ist die Regierungskoalition inzwischen abgekommen. Alles eingeläutet durch das „Impulspapier“ der SPD-Bundestagsfraktion vom 15. Februar, das einer flächendeckenden Überwachung der Internet-Nutzer huldigt, denn „auch Erwachsene sind von Polarisierung, Hassrede und algorithmisch gesteuerten Aufmerksamkeitsökonomien betroffen“. Kurzum: Der „gesellschaftliche Zusammenhalt und das Vertrauen in demokratische Institutionen“ stehen auf dem Spiel.

CDU, SPD und Grünen gilt dabei Australien als leuchtendes Vorbild. Dort dürfen seit dem 10. Dezember 2025 Kinder und Jugendliche keine Media-Accounts mehr einrichten, 4,7 Millionen Konten wurden seither gelöscht. Der gesetzgeberische Erfolg bemisst sich nach der Masse der Verbote. Dass Kinder und Jugendliche ein verbrieftes Recht auf soziale Teilhabe und persönliche Freiheit haben, scheint vergessen. Dass es absurd anmutet, mit dem 14. Geburtstag zwar strafmündig zu werden, sich aber noch zwei Jahre verbieten lassen zu müssen, sich auch auf Social-Media-Plattformen herumzutreiben, ist irrelevant. „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche“, sagt das Kinderhilfswerk, „an erster Stelle muss bessere Medienbildung in Schulen stehen“, erklärt die Bundesschülerkonferenz. Ein Pflichtfach „Medienkompetenz und Digitalkunde“ ab der 5. Klassenstufe entspricht dem grundgesetzlich verankerten Bildungsauftrag und gehört seit Jahren zu den Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die tatsächlichen Zahlen zu den Lehrkräften in diesem Bereich muten lächerlich an: Bundesweit fehlen derzeit etwa 25.000 Lehrkräfte im Informatikbereich, in Rheinland-Pfalz hatten im letzten Jahr ganze 760 der insgesamt 40.900 hauptamtlich an allgemeinbildenden Schulen Beschäftigten eine Lehrbefähigung im Fach Informatik. Angesichts des Bildungsnotstands wächst für die Politik der Charme eines Verbots, das fast nichts kostet und die Bildungsmisere im Dunkeln liegen lässt. Schließlich braucht man die Milliarden für Aufrüstung und Ostfeldzug.

Und selbst wenn das „Klarnamen-Projekt“ des Kanzlers auf der Strecke bleiben sollte, wird es im Herbst des Jahres einen Gesetzentwurf geben, der jeden Nutzer, gleich ob jung oder alt, dazu zwingt, seine Daten bei Anmeldung auf einem der Social-Media-Kanäle offenzulegen. Für die Dienste ist es gleich, ob mit Klarnamen oder Pseudonym gesurft wird, solange klar ist, wer hinter der Einwahl ins Netz steht. Wer sich was wann anschaut, postet oder kommentiert, wird dann mühelos nachzuvollziehen sein.

Quelle: Unsere Zeit

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