Übernommen von Pro Asyl:
Heute Nachmittag ist ein Flieger mit über 40 afghanischen Schutzsuchenden gelandet – unter ihnen eine von PRO ASYL juristisch unterstützte Afghanin. Für in Pakistan festsitzende Afghan*innen mit deutschen Aufnahmezusagen ist es derzeit ein Wettlauf gegen die Zeit und eine Frage von zivilgesellschaftlicher Unterstützung und Gerichtsentscheidungen, ob ihr Leben gerettet wird.
„Es ist ein Skandal, dass Menschen, die sich unter hohem persönlichen Risiko für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt haben, ihr Recht auf Schutz einzeln vor Gericht erstreiten müssen. Eine Bundesregierung, die lebensrettende Zusagen zurücknimmt, handelt schäbig“, sagt Helen Rezene, Co-Geschäftsführerin von PRO ASYL.
Die gefährdete und von PRO ASYL unterstützte Samira Haidari* sagte heute nach ihrer Ankunft auf deutschem Boden: „Vor Gericht zu gewinnen war das beste Gefühl überhaupt. Ich fühlte mich von allen Traumata befreit, die ich durchgemacht hatte. Den Fall zu gewinnen, war ein großer Triumph für die Menschenrechte.“
PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, schnellstens allen gefährdeten Afghan*innen, denen eine Aufnahme zugesagt wurde, die versprochenen Visa zu erteilen – unabhängig davon, über welches Aufnahmeprogramm sie die Zusage erhalten hatten.
Dazu zählen etwa 450 in Pakistan wartende Afghan*innen mit Aufnahmezusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP) oder dem Ortskräfteverfahren – viele müssen ihr Recht auf Aufnahme einklagen (110 Verfahren über das BAP sind bei Verwaltungsgerichten anhängig gemacht worden).
Außerdem warten 640 hochgradig gefährdete Menschen auf Aufnahmen (über 100 Verfahren von der Menschenrechtsliste und dem sogenannten Überbrückungsprogramm sind aktuell bei Verwaltungsgerichten anhängig). Bei ihnen behauptet die Bundesregierung, dass die nach Paragraf 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gemachten Zusagen rechtlich nicht bindend seien. Bis Ende Dezember 2025 hatten von ihnen nur 167 Personen (25 Hauptpersonen und 142 Familienangehörige) das perfide Angebot angenommen, gegen Geldzahlung oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen (Drucksache 21/3720).
Ihnen allen hatte die Vorgängerregierung eine Aufnahme zugesagt, weil sie sich für Frauen- und Menschenrechte und Freiheit eingesetzt hatten und deshalb bis heute von den Taliban bedroht sind. Dass sie in Pakistan nicht sicher sind, zeigt eine kürzlich erfolgte Razzia durch die Taliban, die Personaldaten aufnahmen und die im Safe House untergebrachten Menschen befragten. Damit sind sie nun noch gefährdeter als zuvor. 2025 wurden bereits 248 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage von pakistanischen Behörden nach Afghanistan abgeschoben.
Der Fall Samira Haidari*: Steiniger Weg von der Zusage bis zur Aufnahme
Nach der Taliban-Machtübernahme erhielt Haidari, die sich bis dahin am Aufbau einer Demokratie in Afghanistan aktiv beteiligt hatte und nun massiv gefährdet war, von der damaligen Bundesregierung im Jahr 2024 eine Aufnahmezusage nach Paragraf 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (Bundesaufnahmeprogramm). Für die Vorbereitungen zur Aufnahme, Sicherheitsinterviews und Identitätsklärung durch die deutsche Botschaft in Islamabad floh sie nach Pakistan.
Im März 2025 verkündete die neue Bundesregierung, alle Aufnahmeprogramme stoppen zu wollen und behauptete, dass es sich bei den Zusagen nicht um Verwaltungsakte handele, sie also nicht rechtsverbindlich seien. Pakistanische Behörden schoben Haidari nach Afghanistan ab, die von PRO ASYL Beratung, Zugang zu rechtsanwaltlicher Vertretung und Hilfe aus dem Rechtshilfefonds erhält.
Nachdem sie eine Klage auf ein deutsches Visum eingereicht hatte, holten deutsche Behörden Haidari zurück nach Pakistan und brachten sie unter: Ein erstes Zugeständnis der Bundesregierung, dass die Schutzverpflichtung für Menschen im Bundesaufnahmeprogramm weiter Bestand hat. Ende 2025 entschied das VG Berlin, dass es sich bei der Aufnahmezusage nach Paragraf 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz um einen Verwaltungsakt handelt, der damit eine verbindliche Entscheidung mit rechtlicher Wirkung darstellt. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung, Haidari ein Visum zu erteilen.
* zum Schutz der Betroffenen geändert
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Quelle: Pro Asyl

