Übernommen von Pro Asyl:
Pressestatement
Das Sozialgericht Karlsruhe hat mit einem kürzlich bekannt gewordenen Eilbeschluss vom 12. Januar die Leistungskürzungen eines Geflüchteten wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einem 80-Cent-Job gestoppt und die zugrunde liegende Norm zur Arbeitspflicht*, die „offenkundig“ gegen höherrangiges Recht verstoße, als „evident verfassungswidrig“ bewertet. Das Gericht beurteilte zudem die Streichung des soziokulturellen Existenzminimums als „verfassungsrechtlich nicht zulässig“.
„Anstatt Integration zu fördern und hier lebende Geflüchtete – viele von ihnen ausgebildet und mit Berufserfahrung – darin zu unterstützen, in passende Berufe zu kommen, setzen manche Kommunen auf sogenannten 80-Cent-Jobs, die an Zwangsarbeit grenzen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Wer nachhaltige Integration ernst meint, muss Arbeitsverbote abschaffen und Sprach- und Integrationskurse fördern. Arbeitszwang und gar Streichung des soziokulturellen Existenzminimums sind hierfür völlig fehl am Platz.“
*in § 5 Abs. 4 Satz 1 bis 3 Asylbewerberleistungsgesetz
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Quelle: Pro Asyl

