Übernommen von Unsere Zeit:

Aus gutem Grund nicht namentlich gekennzeichnet, sondern mit der Autorennennung „Von einem Rheinländer“ erschien 1843 im Band 1 der in der Schweiz verlegten „Anekdota zur neuesten deutschen Philosophie und Publizistik“ ein Aufsatz mit dem Titel „Bemerkungen über die neueste preußische Zensurinstruktion“. Verfasst hatte ihn der junge Karl Marx.
Bevor wir in diesen bemerkenswert aktuellen Text einsteigen, sind für heutige Leser zwei Vorbemerkungen nötig, deren erste für einen Zeitgenossen aus den 1840er Jahren völlig überflüssig gewesen wäre.
Nachdem die von Frankreich ausgehenden fortschrittlichen Bestrebungen und jedweder offen rebellische Geist durch die vereinten Kraftanstrengungen aller reaktionären Kräfte des europäischen Kontinents vorläufig niedergeworfen waren, errichtete das damals schon den norddeutschen Sprachraum beherrschende Preußen eine Zensurbehörde und erließ 1819 erste Instruktionen zur Konkretisierung der Vorschriften zur Unterdrückung der seinerzeit in immer allgemeineren Gebrauch kommenden Presse.
Als sich – wir nun wiederum wissender als die Leser von 1843 – im Vorfeld des den ganzen westeuropäischen Kontinent erschütternden Jahres 1848 der rebellische Geist der Französischen Revolution wieder aufrichtete, erschien es den reaktionären Mächten in den meisten Ländern zwischen Atlantikküste und dem Ural nötig, ihre Zensurgesetze zu verschärfen. In Preußen geschah dies mit einer pünktlich am Heiligen Abend des Jahres 1841 veröffentlichten neuen „Zensurinstruktion“.
Marx war damals – damit kommen wir zur zweiten Vorbemerkung – in seinem Selbstverständnis weder Sozialist noch Kommunist, er „begann erst“, um ein späteres Wort von Lenin aufzugreifen, „Marx zu werden“. Er kritisiert diese Zensurinstruktion also – so könnten wir heute sagen – von der Position eines radikalen Liberalen aus. Er tut dies zum einen allerdings mit einer Klarheit und Schärfe, die schon auf seinen weiteren Entwicklungsweg verweist, und zum anderen mit einer tiefen Einsicht in innere Zusammenhänge jedes Versuchs der Unterdrückung von Meinungs- und Pressefreiheit, die dem Artikel angesichts dessen, was im Rahmen der Europäischen Union (EU) zurzeit gegen aufmüpfige Journalisten geschieht, eine erstaunliche Aktualität verleiht.
Zum Ausgangspunkt seiner scharfen, vor allem auf die inneren Widersprüche des neuen preußischen Zensurgesetzes abzielenden Kritik nimmt Marx die Tatsache, dass es überhaupt eines „neuen“ Gesetzes bedarf – warum, fragt er: „Waren aber die Zensoren tüchtig, und taugte das Gesetz nicht, warum es von neuem zur Abhülfe der Übel aufrufen, die es veranlasst hat?“ Nachdem er zunächst die Zensurdiktate von 1819 und 1841 nebeneinander legt, geht er sodann zum sorgfältigen Lesen und Sezieren der neuen Bestimmungen über und zitiert den Artikel II: „Nach diesem Gesetz soll die Zensur keine ernsthafte und bescheidene Untersuchung der Wahrheit hindern, noch den Schriftstellern ungebührlichen Zwang auflegen, noch den freien Verkehr des Buchhandels hemmen.“ Das, so Marx, seien hehre Worte, wenn da nicht die – wie wir heute sagen würden – unbestimmten Rechtsbegriffe „ernsthafte und bescheidene“ stünden. Marx kommentiert: „Beide Bestimmungen weisen die Untersuchung nicht auf ihren Inhalt, sondern vielmehr auf etwas, das außer ihrem Inhalt liegt. Sie ziehen von vornherein die Untersuchung von der Wahrheit ab und schreiben ihr Aufmerksamkeit gegen einen unbekannten Dritten vor. Die Untersuchung, die ihre Augen beständig nach diesem durch das Gesetz einer gerechten Irritabilität (Empfindlichkeit – M. S.) begabten Dritten richtet, wird sie nicht die Wahrheit aus dem Gesicht verlieren? Ist es nicht erste Pflicht des Wahrheitsforschers, direkt auf die Wahrheit loszugehen, ohne rechts oder links zu sehen? Vergesse ich nicht die Sache zu sagen, wenn ich noch weniger vergessen darf, sie in der vorgeschriebenen Form zu sagen? (…) Bildet die Bescheidenheit den Charakter der Untersuchung, so ist sie eher ein Kennzeichen der Scheu vor der Wahrheit als vor der Unwahrheit. Sie ist ein niederschlagendes Mittel auf jedem Schritt, den ich vorwärts tue. Sie ist eine der Untersuchung vorgeschriebene Angst, das Resultat zu finden, ein Präservativmittel vor der Wahrheit.“
Der Fall Jacques Baud
Springen wir in der Geschichte nach vorn. Am 15. Dezember 2025 – netterweise diesmal nicht genau zum Heiligen Abend – setzte die Europäische Kommission in ihrem neuen – zahlenmäßig nur noch schwer nachzuvollziehenden – gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionspaket mehrere Einzelpersonen auf eine schwarze Liste – unter anderem einen Slowaken, drei Deutsche, einen US-Amerikaner, einen Franzosen und einen Schweizer Staatsbürger, der sich zu seinem Unglück gerade in Brüssel aufhielt. Diesen Personen wird das Reiserecht entzogen (egal welchen Pass sie haben), ihre Vermögen werden eingefroren, Zugriffe auf Vermögen außerhalb der EU untersagt, ihre Kontenverbindungen werden gesperrt oder ihr Zugriff auf das eigene Konto wird behördlich eingeschränkt. In keinem der Fälle liegen kriminelle Handlungen vor oder wurden Verfahren wegen solcher eingeleitet. Alle diese von der EU verhängten „Sanktionen“ richten sich gegen journalistische Tätigkeiten. Sie sind also eine Wiederkehr der preußischen Zensurinstruktion auf europäischer Ebene. Das wird deutlich an den dürren Begründungen, die in allen Fällen ähnlich stereotyp lauten, als wären sie mit Künstlicher Intelligenz generiert. Nehmen wir die Begründung der versuchten Vernichtung der bürgerlichen Existenz des früheren Obersts der Schweizer Armee Jacques Baud, einem späteren Mitarbeiter der UNO und – unter anderem in der Ukraine – der NATO, der in den letzten Jahren in den von ihm fließend beherrschten Sprachen Französisch, Russisch, Italienisch, Deutsch und Englisch Interviews zur Lage in der Ukraine gegeben sowie Bücher und Artikel zum dortigen Konflikt veröffentlicht hat. Hannes Hofbauer beschreibt in der Tageszeitung „junge Welt“, wie die EU ihr Vorgehen begründet: „Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmäßiger Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“

Bevor wir weitergehen, lassen wir diesen Satz noch einmal auf der Zunge zergehen: „Daher ist (…) Baud (…) für Handlungen, (…) die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind, (…) verantwortlich (…).“ Wenn Wladimir Putin wüsste, dass er von einem ehemaligen Schweizer Offizier gelenkt wird!
Baud selbst weist die Vorwürfe als absurd zurück und pocht darauf, dass er penibel keine russischen Quellen benutze und im Übrigen den Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht rechtfertige. Das nützt unter der Herrschaft eines Zensurregimes alles nichts – wie schon Marx wusste, zu dem wir jetzt zurückkehren, um zu sehen, was im Gefolge dieser Durchführungsverordnung 2025/2568 noch alles auf uns zukommen könnte.
Bald Lettres de cachet aus Brüssel?
Marx, der sich damals viel mit Religion und Religionskritik befasst, zerpflückt überdies in seinem Artikel die von Berlin verfügte Bestimmung: „Alles, was wider die christliche Religion im Allgemeinen oder wider einen bestimmten Lehrbegriff auf eine frivole, feindselige Weise gerichtet ist, darf nicht geduldet werden.“ Angesichts des zunehmenden Einschwenkens der beiden deutschen Staatskirchen auf eine theologische Begleitung des geplanten dritten deutschen Angriffskrieges gegen Russland wird auf diese Kritik vielleicht in naher Zukunft auch noch zurückzukommen sein.
Wir konzentrieren uns hier aber nur auf das, was in der genannten Brüsseler Verfügung und der damaligen preußischen bereits jetzt an Parallelen zum Vorschein kommt: Völlig ungeachtet der Tatsachen und ohne dass es dagegen juristische Mittel gäbe, wird eine Meinungstendenz zum Auslöser staatlicher Verfolgung von journalistischer Tätigkeit.
Denn, so die preußische Verfügung in einer erläuternden Kommentierung, der Zensor solle Schriften nicht verbieten, „wenn nur ihre Fassung anständig und ihre Tendenz wohlmeinend ist“. Marx kommentiert: „Die Tendenz wird ihr (der Zensurbehörde – M. S.) zum Hauptkriterium, ja sie ist ihr durchgehender Gedanke (…).“ Deshalb gibt es – wie gegen das neue Diktat aus Brüssel – kein Entkommen, denn: „Der Schriftsteller ist also dem furchtbarsten Terrorismus, der Jurisdiktion des Verdachts anheimgefallen. Tendenzgesetze, Gesetze, die keine objektiven Normen geben, sind Gesetze des Terrorismus (…).“ Das, so Marx, sei ein tiefer Bruch in der schönen Fassade von liberalen Rechten und Freiheit, weil die staatlichen Handlungen nach diesem Bruch von einer nachprüfbaren Tat auf die Gesinnung und die persönliche Existenz als solche zielen: „Nur insofern ich mich äußere, in die Sphäre der Wirklichkeit trete, trete ich in die Sphäre des Gesetzgebers. Für das Gesetz bin ich gar nicht vorhanden, gar kein Objekt desselben, außer in meiner Tat. Sie ist das einzige, woran mich das Gesetz zu halten hat, denn sie ist das einzige, wofür ich ein Recht der Existenz verlange, ein Recht der Wirklichkeit, wodurch ich also auch dem wirklichen Recht anheimfalle. Allein das Tendenzgesetz bestraft nicht allein das, was ich tue, sondern das, was ich außer der Tat meine. Es ist also ein Insult auf die Ehre des Staatsbürgers, ein Vexiergesetz gegen meine Existenz. Ich kann mich drehen und wenden, wie ich will, es kommt auf den Tatbestand nicht an. Meine Existenz ist verdächtig, mein innerstes Wesen, meine Individualität wird als eine schlechte betrachtet und für diese Meinung werde ich bestraft.“
Geschichtliche Rollback-Bewegungen haben die Eigenschaft, über sich selbst hinauszutreiben. Wir leben in Westeuropa in einer Zeit, in der seit 1989 die Errungenschaften abgeräumt werden, die sich die Völker des Kontinents im Gefolge der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution von 1917 und des Sieges über den Faschismus von 1945 erkämpft haben. Weil aufgrund dieser inneren Logik die Reaktion dabei nicht stehenbleiben kann, geraten mehr und mehr sogar die Errungenschaften der Französischen Revolution von 1789 ins Visier der Rechtskräfte – also auch die Pressefreiheit. Marx erwähnt in seinem Artikel die „Lettres de cachet“. Diese „versiegelten Briefe“ waren Geheimbefehle der Könige von Frankreich vor der Französischen Revolution, durch die missliebige Personen ohne gerichtliche Untersuchung und Urteil langjährig eingekerkert oder des Landes verwiesen wurden. Diese „Lettres de cachet“ kommen heute aus Brüssel und tragen das Siegel der Europäischen Kommission.
Es bleibt zu hoffen, dass die Geschichte in ihrer gegenwärtigen Rückwärtsgewandheit gestoppt und gedreht wird. Auf jeden Fall gilt auch heute das Tacitus-Zitat, mit dem Marx seinen Artikel schließt: „Rara temporum felicitas, ubi quae velis sentire et quae sentias dicere licet.“ (Oh seltenes Glück der Zeiten, in denen du denken darfst, was du willst, und sagen kannst, was du denkst.)
Quelle: Unsere Zeit

