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Kein Hitzefrei

Übernommen von Unsere Zeit:

Die IG Metall und andere Einzelgewerkschaften weisen auf die erhöhte Arbeitsbelastung in Folge von extremer Hitze hin. Durch die erhöhte Wärmebelastung bestehe die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Konzentration und Leistungsfähigkeit ließen zudem nach, wodurch das Risiko von Unfällen und Verletzungen steige. Bei Hitze komme es zu deutlich mehr Verkehrsunfällen sowie Arbeitsunfällen im Büro, in der Produktion, auf Baustellen und im Verkehr.

Hans-Jürgen Urban, bei der IG Metall zuständig für den Bereich Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz, sagt: „Der Klimawandel treibt die Temperaturen hoch. In den Werkhallen ist es im Sommer oft unerträglich.“ Die Unternehmen und Aufsichtsbehörden müssten entsprechend handeln.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) schreibt vor, dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen muss. Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.

Einen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei gibt es nicht. Der „Arbeitgeber“ ist lediglich verpflichtet, die Arbeit „so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden“, wie die IG Metall mitteilt.

Quelle: Unsere Zeit

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