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Antifaschistin Lina ist frei!

Rote Hilfe

Übernommen von Rote Hilfe:

Das Bundesverfassungsgericht setzt Beugehaft gegen Antifaschistin Lina aus!

Nach mehr als zweieinhalb Monaten endete die Erzwingungshaft gegen Lina per Gerichtsurteil: Am 23. September 2026 hob das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft gegen die Antifaschistin mittels einer einstweiligen Anordnung vorläufig auf. Damit beendete das höchste Gericht die willkürliche sechsmonatige Freiheitsentziehung, mit der das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Aktivistin für ihre Aussageverweigerung bestraft hatte. In seiner Entscheidung verwies das Bundesverfassungsgericht auf den hohen Wert des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, weshalb Lina jetzt bis zur eigentlichen Entscheidung über die eingereichte Verfassungsbeschwerde frei ist.

Vorausgegangen war eine Vorladung als Zeugin im aktuellen Antifa-Großprozess vor dem OLG Dresden am 30. Juni 2026. Lina hatte konsequent die Aussage verweigert und dabei auch auf die Möglichkeit verwiesen, sich selbst zu belasten. Noch vor Ort ließ das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Antifaschistin für sechs Monate in Beugehaft nehmen und schöpfte damit das maximal zulässige Höchstmaß der Freiheitsentziehung aus. Mit diesem „Ordnungsmittel“ sollen Zeug*innen genötigt werden, im Prozess die vom Gericht gewünschten Aussagen zu machen.

Bereits im Oktober 2025 hatte das Amtsgericht Dresden sechsmonatige Beugehaft gegen Lina verhängt, die jedoch nicht unmittelbar vollstreckt wurde. Gegen diese doppelte Nutzung des schweren Zwangsmittels war Linas Verteidigung juristisch vorgegangen, doch am 18. Juni 2026 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die erneute Verhängung bestätigt und damit den Weg für den inflationären Einsatz von Beugehaft geebnet. Erst die jetzige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Erfolg: Mit dem heutigen Beschluss erkannte der höchste deutsche Gerichtshof die grundlegende Bedeutung der Selbstbelastungsfreiheit an, also des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Dieses Prinzip habe elementare Bedeutung für die Menschenwürde und die Rechtsstaatlichkeit. Deshalb wurde die Beugehaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt.

Lina war nach mehrjähriger Untersuchungshaft am 31. Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen körperlicher Auseinandersetzungen mit Nazis und des staatlichen Konstrukts der „kriminellen Vereinigung“ zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Dieser Prozess war der Auftakt zu weiteren Prozessen, unter denen das derzeitige Dresdner Antifa-Großverfahren im Mittelpunkt steht.

Mit der heutigen Entscheidung setzt das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegen die inflationäre Nutzung der Beugehaft in den aktuellen Antifa-Prozessen. Gegen Antifaschist*innen kommt dieses sonst kaum angewendete Zwangsmittel in den letzten Monaten vermehrt zum Einsatz: Schon am 25. März war im Dresdner Antifa-Großkomplex ein Antifaschist, der gemeinsam mit Lina verurteilt worden war, als Zeuge vorgeladen. Weil auch er die Aussage verweigert hatte, wurde er zwischenzeitlich ebenfalls direkt vor Ort in sechsmonatige Beugehaft genommen. Hingegen hatte Richter Joachim Kubista gegen aussageunwillige Nazi-Zeugen stets nur geringe Ordnungsgelder verhängt.

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt unmissverständlich klar, dass Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien wie das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, auch für Antifaschist*innen gelten. Das Mittel der Freiheitsberaubung, um Zeug*innen zu Aussagen zu zwingen, muss jedoch prinzipiell aufgehoben werden“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir freuen uns mit Lina, mit ihrer Familie und ihren Freund*innen und Genoss*innen, dass sie nach über zweieinhalbmonatiger Freiheitsberaubung nun wieder frei ist.“ Brückner schloss: „Die Ermittlungsverfahren, Schikanen und Inhaftierungen von Antifaschist*innen müssen enden. Schluss mit der Kriminalisierung – wir sind alle Antifa!“

Korrektur: In einer früheren Version hieß es, der zweite Antifaschist sei noch in Beugehaft. Dies ist falsch, er wurde aus der Beugehaft entlassen und sitzt weiter seine Strafhaft ab.

bert

Pressemitteilung

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft gegen Lina vorläufig aufgehoben. Nach mehr als zweieinhalb Monaten kommt die Antifaschistin frei, bis über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Zentral ist dabei das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Quelle: Rote Hilfe

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