NRW-Atheisten gründen AK Neutralitätsgesetz

Die diesjährige Landesversammlung NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) beschloss am 1. September die Einsetzung eines Arbeitskreises Neutralitätsgesetz.

„Ein grober Überblick der nordrhein-westfälischen Gesetze wie der Landesverfassung oder auch des Schulgesetzes ergibt, dass die christlichen Religionen gegenüber allen anderen Weltanschauungen privilegiert sind“, sagt Rainer Ponitka, Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. „Der IBKA sieht eine Neutralität des Staates erst gegeben, wenn weder Religionen noch Weltanschauungen eine besondere staatliche Begünstigung erfahren.“

„Als erstes werden wir werden die NRW-Gesetzgebung auf staatliche Neutralität gegenüber Weltanschauungen und Religionen überprüfen”, ergänzt Werner Hager, Landesvorstandsmitglied und designierter Sprecher des Arbeitskreises. „Neutralität zeigt sich aber nicht nur in den Gesetzen, sondern eben auch im Auftreten des Staates, seiner Gebäude und des Personals, welches seine Aufgaben erfüllt. Hier ist das Berliner Neutralitätsgesetz richtungsweisend.“

“Ehrfurcht vor Gott” als Teil des Bildungsauftrages sei nur eine Stelle der NRW-Landesverfassung, die zeige, dass es sich um die Verfassung eines religiösen Landes handele.

Hager weiter: ” Hier unterscheidet sich NRW vom Land Berlin. Während in Berlin zudem ein Neutralitätsgesetz ein nicht durch Religionen oder Weltanschauungen geprägtes Auftreten der Beamten und Abgestellten des Landes während ihrer Dienstzeit vorschreibt, ist in NRW die Forderung nach einem allgemeinen und umfassenden Neutralitätsgesetz noch nicht formuliert worden.”

Quelle:

IBKA – Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten