Urteil gegen die Polizei wegen Missachtung des Versammlungsrechts

Mit einem Urteil vom 12. Dezember 2017 stuft das Verwaltungsgericht Greifswald das Vorgehen der Polizei gegen eine Sitzblockade, die sich als Protest gegen einen Aufzug des rechtsradikalen Greifswalder PEGIDA-Ablegers „FFDG“ formiert hatte, als rechtswidrig ein.

Im Herbst 2015, der Hochphase der fremdenfeindlichen Aufzüge, wurden auch in Greifswald die Demos der „FFDG“ regelmäßig von bunten und friedlichen Gegenprotesten begleitet.

Am 28.11.2015 kam es dabei im Greifswalder Ortsteil Schönwalde auf der Wegstrecke der FFDG zu einem sich spontan mittels einer Sitzblockade bildenden Gegenprotest. Obwohl solche Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sind, sprach die vor Ort tätige Einsatzleitung der Polizei der Sitzblockade dieses Grundrecht ab und unterstellte ihnen pauschal und rechtswidrig die Begehung von Straftaten. Die sitzende Personengruppe wurde über mehrere Stunden von der Polizei eingekesselt, alle Teilnehmer*innen erkennungsdienstlich behandelt. Weiter wurden Taschen- & Kleidungskontrollen unternommen, ein Atemalkoholtest durchgeführt und Strafverfahren eingeleitet.

Eine von dieser Willkür betroffene Person klagte gegen das polizeiliche Handeln und bekam nun, gute zwei Jahre nach dem Vorfall, Recht.

„Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich!“ so Lara Seibold von der Rote Hilfe Greifswald. „Als Rechtshilfeorganisation haben wir in den vergangenen Jahren vielfach Menschen betreuen müssen, die ganz ähnliche Erfahrungen wie die hier Betroffenen gemacht haben. Unser Eindruck ist, dass die hiesige Polizei sich um die Einhaltung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit häufig nicht viel schert. Vielmehr werden solche friedlichen Protestaktionen als Anlass zur Kriminalisierung und Datensammlung von politisch aktiven Menschen genutzt.“ Der Roten Hilfe Greifswald sind ähnlich gelagerte Fälle von einer ganzen Reihe von Demonstrationen aus den letzten Jahren bekannt. „Wir ermuntern ausdrücklich gegen solch offensichtlich rechtswidriges Verhalten vorzugehen.“ so Lara Seibold weiter. „Es braucht zwar einen langen Atem, aber die Einhaltung von Grundrechten muss leider immer wieder erkämpft werden! Wir hoffen, dass dieses Urteil auch die Polizei in Vorpommern dazu bringt sich künftig an geltendes Recht zu halten.“

Betroffene des Polizeikessels vom 28.11.2015 sind angehalten sich bei der Roten Hilfe Greifswald zu melden, da die Polizei zu einer Entschädigungszahlung an die Betroffenen verpflichtet ist. Eine solche muss jedoch beantragt werden.

21.1.2018, Rote Hilfe Greifswald

Quelle:

Rote Hilfe