NAG ist keine tariffähige Gewerkschaft

22. August 2018 | Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in der vergangenen Woche erneut festgestellt, dass die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) keine tariffähige Gewerkschaft ist. ver.di begrüßt die Entscheidung. Beschäftigte seien auf starke und durchsetzungsfähige Gewerkschaften angewiesen, denn nur so könnten gute Tarifverträge erstritten und durchgesetzt werden, sagte Martina Grundler, bei ver.di für den Bereich Versicherungen zuständig. Auch das erneut vom NAG e.V. eingeleitete Statusverfahren ändere an den Tatsachen nichts, da bis zu dessen Entscheidung das rechtswirksame Urteil im Statusverfahren des Landesarbeitsgerichtes Hessen von 2015 Bestand habe, so Grundler weiter.

Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf handelte es sich um ein Wahlanfechtungsverfahren bei der Wahl des Aufsichtsrates der ERGO Group AG 2015. Der Wahlvorstand hatte die von dem NAG e.V. eingereichte Wahlvorschlagsliste nicht zur Wahl zugelassen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Wahlvorstandes war das Statusverfahren vor dem hessischen Landesarbeitsgericht noch nicht abgeschlossen. Hiergegen hatte der NAG e.V. geklagt. Nun stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf fest, dass der Wahlvorstand richtig gehandelt hat. Das Gericht hielt die Sachlage für so eindeutig, dass es keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen hat.

Bereits ein Jahr zuvor entschied das LAG Düsseldorf das Wahlanfechtungsverfahren hinsichtlich der Aufsichtsrat-Wahl bei der ERGO Beratung und Vertrieb AG genauso. Hier hatte allerdings der Wahlvorstand zu Unrecht eine NAG-Liste zugelassen.

Quelle:

ver.di