Abstimmung vom 25. November: Die Parolen der PdAS

Switzerland

Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten): NEIN

Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»: NEIN

Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»: Ja

Überwachung der Versicherten!
Auf gigantischen Druck der Versicherungslobby hat das Parlament das neue Gesetz verabschiedet. Krankenkassen, AHV, IV oder SUVA sollen die Versicherten mit Bild- und Tonaufnahmen im privaten Bereich überwachen können. Dabei reicht ein «begründeter Verdacht» der Versicherungen. Das Gesetz betrifft somit alle BürgerInnen, die faktisch unter Generalverdacht gestellt werden: Erlaubt sind neu verdeckte Foto- und Filmaufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch an Orten, die «von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar sind». Konkret: Ein Detektiv darf Garten, Balkon, Wohn- und Schlafzimmer überwachen, wenn die Sicht von der Strasse aus dies ermöglicht. Damit erhalten private Firmen für die Überwachung mehr Rechte als die Polizei für die Observation von potenziellen Terroristen, denn nur gerade für den Einsatz von GPS-Peilsender und Drohnen ist eine richterliche Verfügung notwendig.
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Fremde RichterInnen?
Im Falle einer Annahme der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative würden die Schweizer Behörden und die Stimmberechtigten keine einzige Kompetenz erhalten, die sie nicht heute schon hätten. Schweizer Recht wird von den zuständigen Schweizer Behörden erlassen, mit oder ohne Initiative. Auch bestimmt die Schweiz schon heute ihr «Völkerrecht» ausschliesslich selbst. Warum also das ganze Trara um eine Initiative, die nicht das enthält, was auf der Verpackung steht?Die Initiative enthält eine versteckte Agenda, die sie nicht beim Namen nennt: Sie will nämlich die von der Schweiz und 46 weiteren Ländern vereinbarte Europäische Menschenrechtskonvention aushebeln und dem durch diese Konvention eingerichteten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Urteilskompetenz entziehen. Wir sagen entschieden Nein zu dieser Mogelpackung.
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Hornkuh-Initiative
Eigentlich müsste man die Enthornung von Kühen richtig verbieten! Es handelt sich dabei um Verstümmelung. Die Tiere erleiden grossen Schmerz, auch wenn sie betäubt werden, noch Monate danach. Die Initiative will mit finanziellen Anreizen behornte Kühe, respektive deren BäuerInnen belohnen.

Quelle:

Partei der Arbeit der Schweiz