Einstweilige Verfügung gegen Focus rechtskräftig

Ende November hatte das Magazin „Focus“ berichtet, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Verbot der Roten Hilfe e.V. plane (Hufelschulte, Josef: „Seehofer will linksradikalen Verein verbieten“, Focus online, 30.11.2018).

Im Artikel wurde behauptet, als Gegenleistung zur juristischen und finanziellen Unterstützung dürften „die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den ‘revolutionären Straßenkampf’ fortzusetzen.“

Die kurz darauf erwirkte einstweilige Verfügung ist nun nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtsgültig.

Die entsprechende Passage wurde bereits aus dem Artikel entfernt.

„Damit bestätigt sich, was wir von Anfang an wussten: Dieser Artikel war entweder eine dreiste Falschbehauptung ohne Recherchegrundlage oder ein böswilliger Versuch, angebliche Verbotsgründe herbeizuschreiben. Beides wäre nicht schmeichelhaft für ein Medium, das mit der Verbreitung von ‘Fakten’ für sich wirbt. Der Focus hat nicht einmal versucht, die Meldung zu verteidigen.

Das sollte für alle jene ein Grund zur Aufmerksamkeit sein, denen es nicht schnell genug gehen konnte, diesen offensichtlichen Unsinn zu wiederholen.

In mehreren Landtagen und sogar bei einer Debatte im Bundestag wird versucht, mit diesen und anderen faktenfreien Unterstellungen gegen die Rote Hilfe e.V. Stimmung zu machen. Richtig ist hingegen, dass unser Verein seit über 40 Jahren von Repression betroffene linke Aktivist*innen aus den verschiedensten politischen Feldern mit Rat und Tat unterstützt. Hierzu zählt neben finanzieller Unterstützung auch politische Prozessbegleitung und die öffentliche Thematisierung von Polizeigewalt.

Dies ist gerade aktuell angesichts der flächendeckenden Verschärfung der Polizeigesetze auch dringend notwendig.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Quelle:

Rote Hilfe e.V.