Katalanische Politiker im Exil dürfen kandidieren

Der frühere katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont sowie Clara Ponsatí und Toni Comin dürfen nun doch bei den EU-Wahlen am 26. Mai kandidieren. Die Zentrale Wahlkommission (JEC) in Spanien hatte den drei im Exil befindlichen Politikern der Liste »Junts per Catalunya – Lliures per Europa« (Gemeinsam für Katalonien – Freie für Europa) dieses Recht auf Antrag der Parteien Partido Popular und Ciudadanos abgesprochen.

In einem Eilverfahren hatte sich am Sonntag der Oberste Gerichtshof Spaniens für nicht zuständig erklärt und das Verfahren an das Verwaltungsgericht in Madrid zurückverwiesen. Allerdings versehen mit einer juristischen Beurteilung, die vom Verwaltungsgericht nicht übergangen werden konnte: Das passive Wahlrecht sei ein Grundrecht, weshalb die aufgeführten Einschränkungen auf die Kandidaten Ponsatí, Comin und Puigdemont nicht zuträfen. Deshalb hat heute das zuständige Gericht den Einspruch angenommen und dargelegt, dass keinerlei legale Einschränkung besteht, die das passive Wahlrecht der Betroffenen begrenzen oder beeinflussen könnte.

Damit können Clara Ponsatí, Toni Comin und Carles Puigdemont wieder in die Wahllisten aufgenommen und in Spanien bei den Europa-Wahlen am 26. Mai gewählt werden.