OVG Münster: Demo-Fotos der Polizei in sozialen Netzwerken rechtswidrig

Nachdem die Essener Polizei am 06. Mai 2018 Fotos von antifaschistischen Demonstrant*innen auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte, entschieden sich zwei Betroffene zur Klage. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihnen am 17. September 2019 in der zweiten Instanz recht. Sowohl das Anfertigen als auch das Veröffentlichen der Fotos war laut Urteilsspruch rechtswidrig, weil dadurch die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit beeinträchtigt würde. Schließlich könnten Bürger*innen von der Teilnahme an einer Demo abgehalten werden, wenn sie damit rechnen müssten, von der Polizei aufgenommen zu werden, so das Gericht.

„Antifaschist*innen wissen, dass auf Demonstrationen gegen Rechts in vielen Fällen Fotos durch die Repressionsbehörden angefertigt werden, ohne dass klar erkennbar ist, zu welchem Zweck oder in welchen Datenbanken diese gespeichert werden. Wir begrüßen die Klage der Demonstrant*innen, die im vergangenen Jahr öffentlich Position gegen die rechtsgerichtete Gruppierung „Eltern gegen Gewalt“ bezogen haben.

Das Urteil hat eine Signalwirkung und kann zumindest etwas dazu beitragen, die Datensammelwut der Polizeibehörden einzuschränken. Im vorliegenden Fall ging die Essener Polizei sogar noch weiter, denn im Internet veröffentlichte Fotos von antifaschistischen Demonstrant*innen können für die Betroffenen eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, wenn sie von militanten Neonazis identifiziert werden. Es ist wichtig, politisch und juristisch gegen die Verletzung politischer Grundrechte vorzugehen.

Natürlich machen wir uns keine Illusionen darüber, dass die systematische Überwachung linker Aktivist*innen auf Protestaktionen durch Gerichtsurteile beendet wird. Ob diese offensichtlich rechtswidrige Veröffentlichung von Demonstrationsbildern für die Essener Polizei letztendlich Konsequenzen haben wird, darf bezweifelt werden“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Quelle:

Rote Hilfe e.V.