Keine weitere Kriminalisierung der syrisch-kurdischen Verbände von YPG und YPJ in Deutschland

Seit dem 9. Oktober ist die Welt Zeuge, wie die NATO-Armee der Türkei mit verbündeten dschihadistischen Milizen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Bevölkerung von Nordsyrien führt. Die Türkei begründet diese Aggression mit der angeblichen Gefährdung, die für sie von den „terroristischen“ Kämpferinnen und Kämpfern der kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ ausginge.Unbeschadet, dass nachweislich nie Angriffe von Nordsyrien  auf türkisches Territorium erfolgten, übernahm die Bundesregierung in mehreren jüngeren Stellungnahmen die Sichtweise mit der Formulierung, türkische Sicherheitsinteressen in der Region müssten berücksichtigt werden.

Übernommen wurde die Haltung der Türkei gegenüber den Verbänden von YPG und YPJ als terroristische Organisationen bereits mit dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 2. März 2017 an die Bundesländer bezüglich  einer Aktualisierung des PKK-Verbots, indem in einem Anhang auch die Symbole von YPG, YPJ und der nordsyrischen kurdischen Partei PYD der PKK zugeordnet wurden und damit de facto unter das 1993 erfolgte PKK-Verbot fallen.

Dies hat in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen die Folge, dass die Bundesregierung zwar vorgibt, auf der Seite der kurdischen Bevölkerung gegen die Aggression der Türkei zu stehen, gleichzeitig aber bei verschiedenen Demonstrationen und Versammlungen der letzten Tage die erwähnten Fahnen und Symbole von den Versammlungsbehörden oder der Polizei verboten wurden.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse fordern wir die Bundesregierung erneut auf, den Erlass des BMI von 2017 zumindest insoweit zurückzunehmen, als die Fahnen von YPG, YPJ und PYD nicht mehr der PKK zugeordnet werden. Dieser Erlass sorgt für beispiellose Rechtsunsicherheit bei Versammlungen und in den sozialen Medien, indem das BMI die Verfügung selbst einschränkte mit der Auslegung, dass diese Symbole nicht per se verboten seien, sondern nur in dem Falle, wenn sie „ersatzweise“ für die Symbole der PKK-Verwendung fänden.

Als Folge der BMI-Verfügung wurden in den letzten zwei Jahren unzählige Strafverfahren hinsichtlich der Verwendung dieser Symbole auf Versammlungen und in den sozialen Medien geführt. Einsatzleiter der Polizei räumten auf Demonstrationen des Öfteren ein, dass sie sich selbst mit der Auslegung dieses Erlasses überfordert fühlen.

Es sei daran erinnert, dass YPG und YPJ als Teil der internationalen Koalition gegen den IS, an der sich auch die Bundesregierung beteiligt, die Hauptlast im Kampf gegen den IS getragen und in diesem Zusammenhang über 12.000 Tote zu beklagen haben. Angesichts der erschütternden Bilder, die uns aus Nordsyrien erreichen, der großen Solidarität eines überwiegenden Teiles der deutschen Bevölkerung mit den Menschen Nordsyriens im Kampf gegen die türkische Aggression und auch den Gefühlen der nach Deutschland geflohenen Kurdinnen und Kurden in Angst um ihre Angehörige, fordern wir die Bundesregierung auf, den Erlass vom 2. März 2017 bezüglich der Einordnung von YPG, YPJ und PYD unverzüglich zurückzunehmen.

Damit würde in Deutschland in diesem Kontext wieder Rechtssicherheit einziehen und es wäre ein klares außenpolitisches Signal an die Türkei, dass Aggressionskriege ihren Preis haben, auch wenn sich die Großmächte aktuell auf Kosten der Kurd*innen mit ihr arrangiert haben. Mit der Listung der nordsyrisch-kurdischen Organisationen  im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot, hat die Bundesregierung die Türkei in ihrer Sichtweise bestärkt, statt politischer Verhandlungen die militärische Auseinandersetzung zu suchen. Die fatalen Auswirkungen einer verfehlten Politik, sind aktuell sichtbar. Eine Rücknahme dieses Schrittes ist die Bundesrepublik nicht zuletzt der kurdischen Bevölkerung in Deutschland schuldig.

AZADÎ e.V., Rechthilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland

Quelle:

Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V.