10. Oktober 2024

Tarifverhandlungen in der Altenpflege kommen voran

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben ihre Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege fortgesetzt. Eine endgültige Einigung konnte trotz guter Fortschritte noch nicht erzielt werden. Der Tarifvertrag soll nach der Erstreckung durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der gesamten Altenpflege verbindlich gelten, er sichert das Lohnniveau nach unten ab; bestehende bessere tarifvertragliche Regelungen bleiben erhalten.

Gero Kettler, Vorstandsmitglied der BVAP: „Wir kommen gut voran und verhandeln konzentriert und konstruktiv. Es gibt eine große Einigkeit über die gesellschaftliche Relevanz des Tarifvertrages.“

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Wir haben in den Verhandlungen große Fortschritte gemacht – trotzdem bestehen noch Interessengegensätze bei der konkreten Ausgestaltung, die überbrückt werden müssen.“

Inzwischen haben die beiden Tarifvertragsparteien auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offiziell darüber informiert, dass sie Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer Allgemeinverbindlichkeit führen. Damit ist das Verfahren nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und die Beteiligung der Kommissionen von Religionsgemeinschaften eingeleitet. Die kirchlichen Verbände Caritas und Diakonie sind als große Trägergruppen in der Altenpflege aufgefordert, sich inhaltlich einzubringen.

Parallel dazu haben sich in der letzten Verhandlungsrunde des Jahres Gewerkschaft und Arbeitgeber auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für die Auszubildenden in der Altenpflege geeinigt, der jedoch nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden kann. Gemeinsames Ziel ist es, die Bedingungen in der Altenpflege denen der Krankenpflege anzupassen. Dabei sollen die Ausbildungsvergütungen in mehreren Schritten auf bis zu 1.400 Euro im dritten Ausbildungsjahr angehoben werden. Weitere Regelungen wurden unter anderem zum Nachtzuschlag, zum Erholungsurlaub, zur Jahressonderzahlung und zur Freistellung für die Prüfungsvorbereitung verhandelt.

Die nächste Verhandlungsrunde für den Tarifvertrag Altenpflege ist für den 4./5. Februar 2020 geplant.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft