Geplante Ballungsraum-Zulage bleibt erhalten

„ver.di begrüßt den Beschluss des Berliner Hauptausschusses vom 27. Mai 2020, dass die im Doppelhaushalt 2020/21 vorgesehenen Gelder für die Ballungsraum-Zulage unverändert fließen werden“, sagt Andrea Kühnemann, stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin. Der Regierende Bürgermeister Müller hat in den vergangenen Wochen mit seinen Vorschlägen, Corona-Prämien aus diesem Zulagen-Topf finanzieren zu wollen, für Irritationen gesorgt. „Wir haben die Vorschläge des Regierenden Bürgermeisters zu einer Corona-Prämie als unfertig angesehen und seine Finanzierungsidee kritisiert“, so Andrea Kühnemann.

Die rot–rot–grüne Koalition hatte sich Ende November 2019 auf eine Ballungsraum-Zulage von 150 € pro Monat geeinigt, die die rund 125.000 Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst, in den landeseigenen Kitas und in den LHO–Betrieben voraussichtlich ab November 2020 erhalten sollen. „Wir haben diese Zulage begrüßt, weil sie geeignet ist, die Mehrbelastungen unter anderem für die Miete auszugleichen“, so Andrea Kühnemann. Wäre der Senat dem Vorschlag von ver.di gefolgt, die Zulage in einem Tarifvertrag zu regeln, wären die aktuellen Irritationen nicht aufgetreten. ver.di hat sich auch deswegen für eine Tarifierung der Ballungsraum-Zulage ausgesprochen, damit diese nicht beim nächsten Doppelhaushalt wieder gestrichen werden kann. „Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die Bedenken von ver.di hinsichtlich der Instabilität von Zahlungszusagen durchaus berechtigt waren und immer noch sind“, so Andrea Kühnemann.

Die Zahlung der Zulage ist grundsätzlich auch in den Betrieben möglich, an denen das Land beteiligt ist. Diese Öffnung begrüßt ver.di. Aber auch hier stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Zulage. Da nicht alle Betriebe Unternehmensgewinne erwirtschaften können, aus denen die Zulage gezahlt würde, wären zum Ausgleich weitere Landesmittel erforderlich. In den Betrieben, zu denen unter anderem die BVG, Vivantes, die Charitè oder die BSR gehören, arbeiten weitere 50.000 Beschäftigte, die ebenfalls öffentliche Aufgaben erledigen.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg