Behinderung von Betriebsratsarbeit hart sanktionieren

„Die Behinderung von Betriebsratsarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, und muss härter sanktioniert werden“, kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), die zeigt, dass jede sechste Neugründung eines Betriebsrates vom Arbeitgeber behindert wird.

Krellmann weiter:

„Als LINKE fordern wir schon lange einen besseren Schutz für Beschäftigte, die eine Interessenvertretung gründen wollen. Heute gibt es nur noch in jedem zehnten Unternehmen einen Betriebsrat – das ist viel zu wenig und liegt auch an der Sabotage vieler Arbeitgeber. Dabei sollten Geschäftsleitungen froh sein, wenn Beschäftigte mitreden wollen. Mitbestimmte Unternehmen sind oft erfolgreicher als solche ohne Betriebsrat, ihre Beschäftigten sind zufriedener und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf klappt besser.

Doch manche Arbeitgeber versuchen mit allen Mitteln Demokratie am Arbeitsplatz zu verhindern, das zeigt beispielsweise die aktuelle Situation bei der Onlinebank N26. Solchen Antidemokraten gilt es das Handwerk zu legen. Wer Demokratie im Betrieb rechtswidrig verhindert, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür brauchen wir endlich Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz sowie wirksame und abschreckende Strafen.

Auch für bereits gewählte Arbeitnehmervertreter brauchen wir einen besseren Schutz. Die aktuellen Beispiele von Mobbing gegen Betriebsräte bei der Kaffee-Kette Starbucks in Berlin oder bei der Sparda-Bank in Hannover zeigen, wie drängend das Problem ist.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag