Stuttgarter Justiz außer Rand und Band: Linke Aktivisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

rh logoBeweise sind nicht nötig, Gesinnung reicht: Wegen angeblicher Beteiligung an der „Stuttgarter Krawallnacht“ im 21. Juni 2020 verhängte das Amtsgericht Stuttgart zwei hohe Urteile gegen linke Aktivisten: Nachdem der erste Angeklagte am 24. Oktober 2022 zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war, belief sich das Urteil gegen den zweiten Betroffenen am 26. Oktober 2022 auf drei Jahre und zwei Monaten Haft. Grundlage waren ein mehr als fragwürdiges anthropologisches Gutachten, das auf qualitativ extrem minderwertigen, teils offenbar illegalen Videoaufnahmen beruhte – und der unbedingte Verfolgungswille der Stuttgarter Justiz. Gegen beide Urteile werden Rechtsmittel eingelegt.

 In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 entlud sich die Wut über die anhaltenden polizeilichen Schikanen und rassistischen Kontrollen, von denen besonders migrantisierte und sozial benachteiligte Jugendliche betroffen waren, in der Stuttgarter Innenstadt. Bereits unmittelbar nach den Auseinandersetzungen hatte der Landesinnenminister Thomas Strobl ein hartes Vorgehen angekündigt und faktisch die Justiz aufgefordert, abschreckende Exempel zu statuieren. Zahlreiche Beteiligte waren monatelang in Untersuchungshaft und wurden zu extrem hohen Bewährungs- oder Haftstrafen verurteilt, die teilweise so offensichtlich unrechtmäßig waren, dass sie in zweiter Instanz gekippt wurden. Bei der Suche nach Gründen für die spontane „Krawallnacht“ erhoben die Repressionsorgane bald die Behauptung, dass sich Linke beteiligt hätten – und ermittelten gezielt gegen bekannte Aktivist*innen, ohne konkrete Anhaltspunkte zu haben.

Quelle: Rote Hilfe e.V.