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Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: Deutliches Signal an Behörden, Gerichte und den Gesetzgeber

Pro Asyl

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Pressestatement

Mit den am 28. Oktober 2025 veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Damit stellt das Gericht erneut klar: Die Behörden müssen sich an Recht und Gesetz halten. Niemand darf ohne richterliche Anordnung in Haft  genommen werden.

Diese Beschlüsse und deren Veröffentlichung in einer Pressemitteilung durch das Bundesverfassungsgericht selbst sind aus Sicht von PRO ASYL ein deutliches Warnsignal in Richtung Behörden und Gerichte.

Sie sind aus Sicht von PRO ASYL zudem ein deutliches Signal an den Gesetzgeber. In der Umsetzung von GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) droht eine massive Ausweitung von Abschiebungshaft – und damit droht auch die Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis, Menschen zu inhaftieren, bevor dies per richterlichem Beschluss angeordnet wurde.  Das höchste deutsche Gericht sieht sich gezwungen, diesen rechtsstaatlichen Grundsatz zu betonen.

Quelle: Pro Asyl

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