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Infoseite zur Wehrpflicht

Netzwerk Friedenskooperative

Übernommen von Netzwerk Friedenskooperative:

Thema

Friedensbewegung
Militarisierung
Wehrpflicht und Rekrutierung

Nein zur Wehrpflicht! / Foto: DFG-VK

Das Netzwerk Friedenskooperative kritisiert die neue Wehrpflicht als Zwangsdienst, der dazu dient das Töten von Menschen zu üben, und sieht darin einen weiteren Schritt hin zur Militarisierung der deutschen Gesellschaft. Im Folgenden wollen wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Debatte und Beratungsmöglichkeiten bieten.

Aktueller Stand zur Wehrpflicht:

Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland wurde 2011 ausgesetzt, aber nicht vollständig abgeschafft. Das bedeutet, dass sie rechtlich weiterhin besteht, aber praktisch nicht mehr angewendet wird. Seitdem basiert der Dienst in der Bundeswehr auf Freiwilligkeit. Männer und Frauen können sich freiwillig zum Wehrdienst oder als Berufssoldat*innen bzw. Zeitsoldat*innen verpflichten.
Seit 2022 wird wieder intensiv über eine mögliche Wiedereinführung oder Reform der Wehrpflicht in Deutschland diskutiert u. a. wegen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Das Bundesverteidigungsministerium diskutiert derzeit über verschiedene Modelle.

Der Plan der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass junge Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, verpflichtend gemustert werden. Außerdem sollen alle 18-Jährigen ab dem nächsten Jahr einen Fragebogen erhalten, u. a. mit Fragen zu Größe, Gewicht und Qualifikationen. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. Ein zuvor vielfach diskutiertes Losverfahren ist allerdings vom Tisch. Ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten wird der Status „Soldat auf Zeit“ eingeführt. Bisher war geplant, dass alle neuen Wehrdienstleistenden sofort Soldaten auf Zeit werden.

Für den Fall, dass sich unter den gemusterten Männern nicht genügend Freiwillige finden sollten, sieht der Plan der Koalition vor, eine „Bedarfswehrpflicht“ einzusetzen. 

Zeitplan:
Das Wehrdienstgesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die 1. Lesung im Bundestag hat bereit stattgefunden. Die abschließenden 3. Lesung  wird gerade vorbereitet.

Problematisch ist auch, dass man in Deutschland auch bereits mit 17 Jahren zur Bundeswehr gehen kann – obwohl die UN Kinderrechtskonvention die Rekrutierung Minderjähriger ächtet. Deutschland setzt UN-Vorgaben also nicht um. Weitere Infos dazu, gibt es bei unserer Kampagne „Unter 18 nie!“.

Kriegsdienstverweigerung

In Deutschland besteht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.  
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steht dieses Recht jedoch auch in Deutschland massiv unter Druck. Im Falle eines ukrainischen Staatsbürgers wertete der BGH das Recht eines Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, höher als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern. Erfahre hier mehr dazu.

 

Wo kannst du Infos zu Kriegsdienstverweigerung (KDV) bekommen?

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK) bietet Beratungen zum Thema Kriegsdienstverweigerung an, ebenso wie die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK).

 

Hier eine Übersicht an relevanten Links:

 

Hier noch ausgewählte Artikel aus dem FriedensForum:

 

Stand: 13.11.2025

Quelle: Netzwerk Friedenskooperative

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