Übernommen von Granma:
Sowohl natürliche als auch juristische Personen, ob inländisch oder ausländisch, mit oder ohne Sitz im Inland, können die Genehmigung zur Nutzung des Markenzeichens Kuba beantragen.
Quelle: Granma

Übernommen von Granma:
Sowohl natürliche als auch juristische Personen, ob inländisch oder ausländisch, mit oder ohne Sitz im Inland, können die Genehmigung zur Nutzung des Markenzeichens Kuba beantragen.
Quelle: Granma
