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Neues Wehrdienstgesetz verfassungswidrig?

Netzwerk Friedenskooperative

Übernommen von Netzwerk Friedenskooperative:

Pressemitteilung vom 07.01.26

Thema

Friedensbewegung
Wehrpflicht und Rekrutierung

Nein zur Wehrpflicht! / Foto: DFG-VK

Bonn – Am 1. Januar trat das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) in Kraft. Das Netzwerk Friedenskooperative kritisiert die darin vorgesehenen ersten Zwangsmaßnahmen in Richtung eines allgemeinen Wehrdienstes und sieht  in dem Gesetz einen weiteren Schritt hin zur Militarisierung der Gesellschaft. Das Netzwerk Friedenskooperative lehnt das Gesetz entschieden ab. Auch ein freiwilliger Wehrdienst dient dazu, das Töten von Menschen zu erlernen.

Neben den politischen Kritikpunkten am WDModG ist aus Sicht des Netzwerks Friedenskooperative fraglich, ob der Gesetzgeber juristisch verfassungsgemäß gearbeitet hat. Zur Debatte steht, ob das neue Wehrpflichtgesetz die Grundrechtseinschränkungen, die es ab sofort mit sich bringt, ausreichend klar benennt, so wie es das Zitiergebot des Grundgesetzes zwingend vorsieht. Dieses fordert in Artikel 19, dass jedes Gesetz, das Grundrechte, wie beispielswiese die Freiheit der Person oder die informationelle Selbstbestimmung, einschränkt, diese Rechte konkret benennen muss.

Eine Liste von eingeschränkten Grundrechten findet sich in § 51 des alten Wehrpflichtgesetzes, der laut WDModG erst im „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ in Kraft gesetzt wird. Da die neue Reform jedoch bereits ab jetzt, also nicht erst in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall, u.a. eine verpflichtende Beantwortung des Erfassungsbogens und eine Musterungspflicht für junge Männer ab 18 – bis hin zur möglichen polizeilichen Vorführung – vorschreibt, steht infrage, ob das neue Gesetz verfassungskonform ist. Denn diese Zwangsmaßnahmen stellen deutliche Grundrechtseingriffe dar.

Eine rechtsanwaltliche Intervention an den Bundespräsidenten, das Gesetz wegen Verstoßes gegen das grundgesetzlich gebotene Zitiergebot nicht zu unterzeichnen, hatte keinen Erfolg.

Neben der Einhaltung des Zitiergebots wird zudem die Verhältnismäßigkeit diskutiert. Kritiker*innen argumentieren, dass der Zwang zur Preisgabe sensibler Daten sowie die Zwangsmusterung nicht verhältnismäßig seien, um lediglich einen personellen „Vorrat“ für die Zukunft ohne aktuellen akuten Verteidigungsfall zu schaffen. Diese Eingriffe in die Freiheit der Person seien daher nicht gerechtfertigt.

Bereits vor der Verabschiedung hatten viele Friedensinitiativen scharfe Kritik an dem neuen Wehrdienstgesetz geäußert. Mit der Erfassung und Musterung aller jungen Jahrgänge werde der Weg zur Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht für alle Männer wieder weit geöffnet, kritisiert das Netzwerk Friedenskooperative. „Wir hoffen, dass sich angesichts der Neuerungen viele junge Männer Gedanken um den Wehrdienst machen und diesen aus Gewissensgründen verweigern werden“, so Martin Singe von der Friedenskooperative.

Darüber hinaus kritisiert das Netzwerk Friedenskooperative, dass die betroffenen jungen Menschen nicht ausreichend in die Debatte einbezogen und ihren Argumenten gegen die Wehrpflicht kein Gehör geschenkt wurde.

Quelle: Netzwerk Friedenskooperative

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