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Deutschland: PRO ASYL und Amnesty International fordern Abgeordnete zur Ablehnung des GEAS-Umsetzungsgesetzes auf

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Der Deutsche Bundestag plant, morgen das GEAS-Anpassungsgesetz zu beschließen. PRO ASYL und Amnesty International appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Beide Organisationen warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen und fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, welche die Menschenrechte achtet und insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden wahrt.  

Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassensverbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren – alles deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf.

Vieles von dem, was nun in Deutschland in Gesetzesform gegossen werden soll, existiert seit Jahren als Blaupause in Griechenland. Nun drohen Aspekte aus dem EU-Labor Ägäis auch in Deutschland: Entrechtung, Isolation und Verzweiflung. Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben. Der vorliegende Entwurf normalisiert systematisch Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzug für Schutzsuchende. Er muss grundlegend überarbeitet werden“, fordert Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland ergänzt und kritisiert die Bundesregierung: „Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden. Selbst Kinder dürfen nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden. Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle gilt. Der Freiheitsentzug ist die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen und darf nicht pauschal angeordnet werden. Eine automatische Anordnung von Freiheitsentzug ohne Einzelfallprüfung ist willkürlich. Dafür darf im Asylrecht kein Raum sein.“

Hintergrund zur GEAS-Reform

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und kommt ab dem 12. Juni 2026 in den EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Während die Verordnungen der Reform grundsätzlich direkt anwendbar sind, muss die Aufnahmerichtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden. Auch explizite Spielräume in den Verordnungen müssen national geregelt werden. Für Deutschland heißt dies, dass das deutsche Asyl- und Aufenthaltsgesetz komplett überarbeitet werden muss.

Forderungen von PRO ASYL und Amnesty International

PRO ASYL und Amnesty International haben die GEAS-Reform von Beginn an kritisiert und im Gesetzgebungsverfahren vor einer menschenrechtlich problematischen Umsetzung gewarnt. Beide Organisationen fordern folgende Änderungen im Gesetz:

●     Keine Freiheitsbeschränkungen: Das GEASAnpassungsgesetz sieht vor, dass die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden stark eingeschränkt wird: Sie dürfen die Unterkunft nur tagsüber verlassen, abgelehnte Asylsuchende dürfen gar nicht raus, teils über Monate hinweg. Diese Maßnahmen greifen schwer in die Freiheit der Betroffenen ein und können faktisch Haft darstellen. Da das EU-Recht solche Beschränkungen nur in Grenzverfahren zwingend vorschreibt, sollten sie aus diesem nationalen Umsetzungsgesetz gestrichen werden. Nötig ist eine menschenrechtssensible Umsetzung, die Freiheitsbeschränkungen nicht normalisiert, sondern auf das absolut notwendige Minimum begrenzt.

●     Keine Asylverfahrenshaft: Bereits während des laufenden Asylverfahrens sollen künftig Inhaftierungen möglich sein. Selbst besonders schutzbedürftige Personen, darunter Kinder und Menschen mit Behinderung, können inhaftiert werden. Inhaftierungen sind psychisch stark belastend und beeinträchtigen regelmäßig die Fairness von Asylverfahren.

●     Asylaußengrenzverfahren in optionalen Fällen streichen: Das EU-Recht schreibt Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen nur in bestimmten Fällen verbindlich für alle Mitgliedstaaten vor. In vielen weiteren Fällen räumt es den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum dazu ein. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz will die Regierung über die verpflichtenden Fälle hinaus gehen, indem sie Grenzverfahren auch in optionalen Fällen vorsieht. Grenzverfahren sind generell abzulehnen, da sie mit gesenkten Verfahrensstandards und der Gefahr pauschaler Inhaftierung einhergehen. Eine über das verpflichtende EURecht hinausgehende Ausweitung von Grenzverfahren ist daher erst recht inakzeptabel und muss aus dem Gesetz gestrichen werden.

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Quelle: Pro Asyl

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