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Scharfe Kritik an geplanter Ausreisebeschränkung für junge Männer

Übernommen von Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert den mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz aktivierten Paragraphen im Wehrpflichtgesetz, wonach junge Männer im wehrpflichtigen Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung für mehr als drei Monate verlassen dürfen, auf das Schärfste.

Breiter bekannt wurde die seit dem 1. Januar 2026 gültige Regelung durch die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau. U.a. die DFG-VK kritisierte die Aktivierung von § 3 Abs. 2 zu Friedenszeiten und bei weiterhin ausgesetzter Wehrpflicht bereits in den frühen Versionen des Entwurfs als unverhältnismäßig.

Trotz dieser frühzeitigen Kritik reagierte das Bundesverteidigungsministerium nicht und behielt die Regelung bei. Auch der Bundestag änderte hieran nichts während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes.

Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.

Das Bundesverteidigungsministerium will nach massiver Kritik eine grundsätzliche Ausnahme von der Genehmgungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, zumindest, solange die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt.

„Eine so elementare Frage von Grundrechten über Verwaltungsvorschriften zu regeln ist zutiefst problematisch. Die nächste Regierung kann das schnell anders handhaben. So verkommt das Grundrecht auf Reisefreiheit zum Gnadenrecht! Es wird dann den Gerichten überlassen ein schlecht geschriebenes Gesetz zu korrigieren. “ erklärt Yannick Kiesel vom Bundesverband der DFG-VK.

Thomas Carl Schwoerer, Mitglied des BundessprecherInnenkreises der DFG-VK, ergänzt: „Hier wird eine Infrastruktur geschaffen, die die Grundlage für die erwartbare Bedarfswehrpflicht darstellt.“

Die DFG-VK bewertet die Regelung als Teil einer schrittweisen Vorbereitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten im Kontext einer Reaktivierung der Wehrpflicht.

Die DFG-VK geht fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt wird. In diesem Zusammenhang dürfte der nun diskutierte Paragraph nicht nur bestehen bleiben, sondern dann auch verstärkt zur Anwendung kommen. Die DFG-VK fordert daher:

  • die Streichung des § 3 Absatz 2 WPflG (Wehrpflichtgesetz)
  • den Verzicht auf jede Form der Reaktivierung der Wehrpflicht und andere Zwangsdienste

Die DFG-VK bietet bundesweit Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an und stellt mit dem Informationsportal www.verweigern.info umfassende und niedrigschwellige Informationen für Betroffene und Interessierte bereit.

Pressekontakt:
Yannick Kiesel
E-Mail: kiesel@dfg-vk.de
+491578 3452092

Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 11. März 2026

Quelle: Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

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