Übernommen von Pro Asyl:
Zum zwölften Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen am 3. August fordert PRO ASYL ein dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete in Deutschland. Bis eine solche bundesweite Regelung geschaffen ist, muss ein Abschiebestopp gelten. Es ist ein eklatanter Widerspruch, den Völkermord an den Jesid*innen anzuerkennen und zugleich Überlebende des Genozids sowie Angehörige der verfolgten Gemeinschaft mit der Abschiebung an den Ort der Verbrechen zu bedrohen.
„Wer den Völkermord anerkennt, übernimmt Verantwortung für die Überlebenden – und muss dieser Verantwortung durch politisches Handeln gerecht werden. Gedenkreden reichen nicht. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen endlich ein dauerhaftes Bleiberecht für Jesid*innen auf den Weg bringen. Bis dahin braucht es einen bundesweiten Abschiebestopp für die im Irak weiterhin gefährdete Gemeinschaft“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Deutlich mehr Abschiebungen in den Irak
Die Abschiebungen in den Irak haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Während im Jahr 2020 insgesamt 27 Menschen dorthin abgeschoben wurden, waren es 2024 bereits 699. Im Jahr 2025 wurden weitere 793 Menschen abgeschoben. Die Religionszugehörigkeit der Abgeschobenen wird statistisch nicht erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich unter ihnen auch Jesid*innen befinden.
Die Folgen des Genozids
Auch zwölf Jahre nach dem Völkermord ist eine sichere und nachhaltige Rückkehr für viele Jesid*innen keine realistische Perspektive. Berichte über Suizide, Drogenabhängigkeit und schwere psychische Belastungen zeigen die Perspektivlosigkeit, unter der viele Menschen in den Flüchtlingslagern leiden. Zehntausende leben weiterhin als Binnenvertriebene in der Autonomen Region Kurdistan. Viele Familien sind bis heute auseinandergerissen.
Gerade in Sindschar sind die Folgen des Genozids weiterhin allgegenwärtig: zerstörte Häuser und Infrastruktur, fehlende Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, ungeklärte Land- und Eigentumsfragen sowie eine fragile Sicherheitslage. Hinzu kommen politische Konflikte und die Präsenz unterschiedlicher bewaffneter Gruppen in der Region.
Viele Jesid*innen fürchten einen erneuten Völkermord – insbesondere angesichts erstarkender dschihadistischer Kräfte. Der Genozid hat die sozialen und familiären Strukturen der jesidischen Gemeinschaft nahezu zerstört. Auch die Folgen der systematischen sexualisierten Gewalt prägen die Überlebenden, ihre Familien und die gesamte Gemeinschaft bis heute. Davon betroffen sind auch Kinder, die infolge dieser Verbrechen geboren wurden.
Beim Abschiebungsschutz herrscht ein Flickenteppich
Dass Jesid*innen besonderen Schutz benötigen, haben mehrere Bundesländer längst anerkannt. Nordrhein-Westfalen erließ im Dezember 2023 einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder. Thüringen folgte Anfang 2024, Rheinland-Pfalz im Februar 2024. Niedersachsen setzte ab Juni 2024 Abschiebungen jesidischer Frauen und Minderjähriger in den Irak aus und bezog zum Schutz der Familieneinheit auch Angehörige der Kernfamilie ein. Schleswig-Holstein beschloss im Oktober 2024 ebenfalls einen befristeten Abschiebestopp und strebte darüber hinaus eine längerfristige Aufenthaltsregelung an.
Diese Abschiebestopps sind inzwischen ausgelaufen. Weitere Verlängerungen oder längerfristige Lösungen scheiterten teilweise am fehlenden Einvernehmen des Bundes. In anderen Bundesländern gab und gibt es keinen vergleichbaren Schutz. Baden-Württemberg und Brandenburg haben beispielsweise ausdrücklich erklärt, keinen generellen Abschiebestopp für Jesid*innen zu verhängen. Auch Sachsen-Anhalt lehnte einen entsprechenden Vorstoß ab.
Für die Betroffenen bedeutet das: Ob sie zumindest zeitweise vor einer Abschiebung geschützt waren, hing bislang wesentlich davon ab, in welchem Bundesland sie lebten. Ein solcher Flickenteppich wird der besonderen Situation der Überlebenden des Genozids nicht gerecht.
Bundestagsanhörung zeigt: Eine aufenthaltsrechtliche Lösung ist möglich
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich am 23. Februar 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit zwei parlamentarischen Initiativen: dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – „Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (Bundestagsdrucksache 21/795) – und dem Antrag der Fraktion Die Linke „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids“ (Bundestagsdrucksache 21/3601).
Die geladenen Sachverständigen bewerteten die vorgeschlagenen aufenthaltsrechtlichen Lösungen überwiegend positiv. Die rechtlichen und politischen Vorschläge liegen damit auf dem Tisch. Nun müssen die Bundesregierung und der Bundestag handeln.
Hintergrund
Am 3. August 2014 überfiel die Terrormiliz „Islamischer Staat“ die jesidische Bevölkerung in der Region Sindschar im Nordirak. Tausende Menschen wurden ermordet, verschleppt und versklavt. Frauen und Mädchen wurden systematisch Opfer sexualisierter Gewalt. Hunderttausende Menschen wurden vertrieben. Bis heute werden jesidische Frauen und Kinder vermisst.
In Deutschland lebt mit schätzungsweise mehr als 200.000 Menschen die weltweit größte jesidische Diaspora. Im Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staats an den Jesid*innen als Völkermord an. Eine verlässliche Bleibeperspektive für jesidische Geflüchtete in Deutschland hat er bislang jedoch nicht geschaffen.
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Quelle: Pro Asyl

