Übernommen von Rote Hilfe:
Antifa-Großprozess: Angeklagter begeht Suizidversuch – OLG verhandelt weiter
Die politische Justiz nimmt bei der Verfolgung von Antifaschist*innen Tote billigend in Kauf: Im Dresdner Großprozess ist der angeklagte Aktivist Henry nach einem Suizidversuch am 15. August 2026 nicht mehr ansprechbar. Schon zuvor hatte seine Verteidigung immer wieder auf seine psychische Erkrankung hingewiesen. Der sog. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hatte sich geweigert, das Verfahren gegen Henry abzutrennen oder auch nur Zugeständnisse hinsichtlich der Verhandlungsplanung zu machen, um Therapien zu ermöglichen. Nachdem der Antifaschist nun seit Wochen ohne Bewusstsein ist, hat das OLG sein Verfahren abgetrennt – und will es neu aufnehmen, falls er wieder verhandlungsfähig werden sollte.
Die zentralen Vorwürfe im Dresdner Antifa-Großprozess, der am 25. November 2025 begann und bis Anfang 2027 dauern soll, sind mehrere körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis vor allem in Sachsen und Thüringen. Um die möglichen Strafen in die Höhe zu treiben, bemüht die Bundesanwaltschaft die Konstruktion einer »kriminellen Vereinigung« nach § 129 StGB. Zudem erhebt sie gegen einige der sieben Angeklagten noch den an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf des »versuchten Mordes«.
Henry wird zur Last gelegt, den Schlüssel zu einem »Tatmitteldepot« mit Gegenständen, die bei den Vorfällen eingesetzt worden sein sollen, verwahrt zu haben. Außerdem soll er am 15. Februar 2020 an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Neonazis in Wurzen beteiligt gewesen sein.
Die staatlichen Repressionsorgane haben Henry seit mindestens 2013 im Fokus und überziehen ihn seitdem mit geheimdienstlichen sowie polizeilichen Ermittlungen, zahlreichen Hausdurchsuchungen und monatelanger Überwachung der Telefone. Immer wieder wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt. Auch eine Lokalzeitung berichtete unter der Überschrift »Unschuldig verfolgt« mehrfach über das Vorgehen des Landeskriminalamtes Sachsen gegen Henry.
Der Antifaschist litt zunehmend unter psychischen Problemen und beging noch vor Prozessbeginn einen Suizidversuch, gefolgt von weiteren. Mehrfach war Henry während der Verhandlung in stationärer Behandlung, doch das OLG Dresden behinderte den Heilungsprozess: Obwohl seine Anwält*innen kontinuierlich versucht hatten, sein Verfahren abtrennen zu lassen, da ihn die Anklage nur am Rande betrifft, lehnte das Gericht entsprechende Anträge ab und zwang Henry seit November 2025, fast jede Woche nach Dresden zu fahren, um an diesem Mammutverfahren teilzunehmen. Immer wieder ließ es ihm Verhandlungsfähigkeit attestieren. Im Sommer verweigerte das Gericht ihm eine ärztlich empfohlene längere Prozesspause. Er durfte die Verhandlung nicht einmal an einzelnen Prozesstagen früher verlassen, um Therapietermine wahrzunehmen.
Am 12. August 2026 holte die Polizei Henry auf Anweisung des OLG Dresden aus der Psychiatrie, in welcher er zu seinem eigenen Schutz vorübergehend untergebracht war und die er nicht eigenständig verlassen durfte, zur Verhandlung. Drei Tage später wurde er schwerst verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem er von einer S-Bahn erfasst worden war. Seither hat der Antifaschist sein Bewusstsein nicht mehr wiedererlangt. Jetzt hat das OLG Dresden das Verfahren gegen Henry abgetrennt und setzt die Verhandlung seit dem 8. September gegen die übrigen sechs Angeklagten fort.
»Wir sind erschüttert über das menschenverachtende Vorgehen des OLG Dresden, das bewusst eine psychisch labile Person gefährdet und damit die wiederholten Suizidversuche des Antifaschisten mit zu verantworten hat. Dass er unter sedierenden Medikamenten vor Gericht erscheinen musste und dieses nun die Anklage gegen Henry aufrechterhalten will, statt Konsequenzen aus dem eigenen verantwortungslosen Verhalten zu ziehen, ist empörend. Die Treibjagd der staatlichen Organe auf Antifaschist*innen nimmt immer maßlosere Formen an und soll die antifaschistische Bewegung einschüchtern. Tote nehmen sie dabei offensichtlich billigend in Kauf«, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. »Über ein Jahrzehnt kontinuierlicher staatlicher Verfolgung kann einen zerstörerischen Effekt auf Menschen haben: auf die sozialen Beziehungen, das Berufsleben und alle sonstigen Lebensbereiche. Jederzeit damit rechnen zu müssen, dass die Polizei wieder einen halben Tag lang die Wohnung durchwühlt und verwüstet, dass Telefongespräche abgehört werden, außerdem eine Anklage mit so schweren Tatvorwürfen – all das kann ein tiefes Gefühl von Ohnmacht und Ausgeliefertsein hervorrufen, bis hin zu dem Wunsch, lieber sterben zu wollen, als all das weiter aushalten zu müssen.«
Brückner weiter: »Wir sind bestürzt über den Versuch eines im Dresdner Antifa-Großverfahren angeklagten Aktivisten, sich das Leben zu nehmen. Unser tiefstes Mitgefühl gilt Henry, seinen Angehörigen, Freund*innen und Genoss*innen.«
bert
Quelle: Rote Hilfe

