Übernommen von Pro Asyl:
Faridoon Tofan* ist weder strafrechtlich verurteilt noch als Gefährder eingestuft. Dennoch bereitete die Bundespolizei seine Abschiebung nach Afghanistan vor. Sein Fall zeigt, dass Abschiebungen auch außerhalb der bislang von der Bundesregierung öffentlich genannten Gruppen konkret vorbereitet werden.
Nach fünf Monaten Abschiebungshaft am Münchner Flughafen konnte Herr Tofan die Hafteinrichtung verlassen. Die Bundespolizei nahm ihren Antrag auf Verlängerung der Haft zurück, nachdem es ihr nicht gelungen war, ein Passersatzpapier für seine Abschiebung zu beschaffen.
„Die Entlassung von Herrn Tofan ist eine große Erleichterung. Er ist nicht straffällig geworden und hat in Deutschland gearbeitet. Trotzdem saß er fünf Monate in Abschiebungshaft. Verurteilte Straftäter und Gefährder waren der politische Türöffner für Abschiebungen nach Afghanistan. Der Fall von Herrn Tofan zeigt: Nun trifft es auch Menschen wie ihn. Gleichzeitig normalisiert die Bundesregierung den Umgang mit dem islamistischen Taliban-Regime, um Abschiebungen zu forcieren – ohne Rücksicht auf die Menschenrechte. Das ist politische Skrupellosigkeit“, sagt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL.
„Die Haft war unverhältnismäßig lang geworden: Die Beschaffung eines Passersatzpapiers blieb erfolglos, eine Abschiebung war nicht mehr absehbar. Um diesen Freiheitsentzug zu beenden und die Abschiebung abzuwenden, mussten Haftverfahren, Folgeverfahren und Eilrechtsschutz parallel betrieben sowie fortlaufend neue Beweismittel vorgelegt werden. Effektiver Rechtsschutz darf nicht von einem solchen Kraftakt abhängen“, sagt seine Anwältin Anna Frölich.
Der Fall Tofan
Faridoon Tofan reiste am 5. November 2022 nach Deutschland ein. Der studierte Betriebswirt war in Afghanistan mehr als 14 Jahre lang als selbstständiger Bauunternehmer tätig und führte öffentliche Aufträge aus. Kurz vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 baute er ein Rekrutierungszentrum für die afghanische Polizei. Diese Tätigkeit für die damaligen staatlichen Sicherheitsstrukturen macht ihn aus Sicht der Taliban zur Zielperson.
Nach seiner Darstellung suchten die Taliban nach ihrer Machtübernahme nach ihm. Bis zu seiner Ausreise hielt er sich deshalb verborgen. In Deutschland arbeitete Herr Tofan unter anderem im Reinigungs- und Küchenbereich und unterstützte seine Ehefrau und seine minderjährigen Kinder in Kabul regelmäßig. Diese Hilfe ist für die Familie existenziell, weil seine Ehefrau unter der Herrschaft der Taliban praktisch keine Möglichkeit hat, den Lebensunterhalt der Familie selbst zu sichern.
Im April 2026 reiste Herr Tofan für zwei Tage nach Italien. Auf der Rückreise kontrollierte ihn die Bundespolizei an der österreichischen Grenze. Da seine Aufenthaltsgestattung infolge der Ausreise erloschen war, verweigerte sie ihm die Wiedereinreise und nahm ihn fest. Zur Vorbereitung seiner Abschiebung nach Afghanistan wurde er in die Abschiebungshafteinrichtung am Münchner Flughafen gebracht.
Vorführung bei Vertretern der Taliban und Folgen für die Familie
Wie es für Herrn Tofan nach seiner Entlassung weitergeht, ist ungewiss. Offen sind sein aufenthaltsrechtlicher Status und der weitere Verlauf seines Verfahrens. Die fünfmonatige Inhaftierung hat ihn psychisch erheblich belastet.
Zur Beschaffung eines Passersatzpapiers wurde er Vertretern der Taliban-Behörden in Berlin vorgeführt – also Vertretern jenes Regimes, vor dem er aus Afghanistan geflohen war. Nach seiner Darstellung befragten sie ihn zu seiner Identität, seiner Familie und seinem Aufenthalt in Deutschland. Etwa zwölf Tage später, so berichtet Tofan, suchten Taliban-Vertreter seine Ehefrau und seine minderjährigen Kinder in Kabul auf und erkundigten sich nach ihm. Ob beide Vorgänge zusammenhängen, ist nicht abschließend geklärt. Die zeitliche Abfolge ist jedoch alarmierend.
Seitdem lebt die Familie in ständiger Angst. Tofan berichtet, seine Kinder gingen nur noch selten zur Schule; seine Ehefrau fürchte weitere Repressalien. Die Haft verschärfte zudem die wirtschaftliche Notlage der Familie: Herr Tofan verlor seine Arbeit und konnte kein Geld mehr nach Kabul überweisen. Zeitweise fehlte der Familie nach seinen Angaben sogar das Geld für Grundnahrungsmittel.
Familiäre Verantwortung kann ein Abschiebungsverbot begründen
Die Verantwortung für seine Ehefrau und minderjährigen Kinder kann rechtlich bedeutsam sein. Das Verwaltungsgericht Magdeburg (https://www.asyl.net/rsdb/m34345) hat jüngst in einem anderen Fall entschieden, dass einem afghanischen Alleinverdiener bei einer Rückkehr eine gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßende Verelendung drohen kann, wenn mehrere Angehörige von ihm abhängig sind. Das muss auch im Fall von Herrn Tofan mit Blick auf ein Abschiebungsverbot sorgfältig geprüft werden.
PRO ASYL fordert Abschiebestopp nach Afghanistan
Afghanistan ist unter der Herrschaft der Taliban kein sicheres Land. Menschen drohen Verfolgung, willkürliche Inhaftierung, Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen. Der Fall von Faridoon Tofan zeigt zudem, welchen Gefahren Betroffene und ihre Familien bereits bei der Vorbereitung einer Abschiebung ausgesetzt werden können. PRO ASYL fordert deshalb einen sofortigen und vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.
*PRO ASYL nennt hier ausnahmsweise den vollständigen Namen von Faridoon Tofan, weil er bereits in Presseartikeln und in sozialen Medien unter Nennung seines Namens und mit seinem Bild öffentlich in Erscheinung getreten ist.
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Quelle: Pro Asyl

