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Rote Hilfe und GLS Bank einigen sich auf Kompromiss

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Zweiter Punktsieg für die Rote Hilfe: Nach einer Einigung mit der GLS Bank darf die linke Rechtshilfe-Organisation ihre Konten bei selbiger behalten. Ende Dezember hatte die GLS Bank der Roten Hilfe gekündigt, was zu scharfem Protest geführt hatte, auch aus den Reihen der Mitglieder der Genossenschaftsbank. Auch die Sparkasse Göttingen hatte Konten der Roten Hilfe gekündigt. Dagegen zog die betroffene Organisation vor Gericht. Im Eilverfahren entschied das Landgericht Göttingen, die Sparkasse habe die Geschäftsbeziehung mit der Roten Hilfe aufrecht zu erhalten. Das Hauptverfahren steht noch aus. Sparkassen haben einen Versorgungsauftrag und können ihren Kunden nicht einfach ihre Dienste verwehren. Anders sieht es im Fall privater Banken wie der GLS aus. Die können nicht nur kündigen, sondern müssen dafür meist nicht einmal eine Begründung angeben. Ohne diese Angabe entfällt jede Handhabe, eine Form von Diskriminierung, etwa aus politischen Gründen, nachzuweisen.

Wie die „taz“ am Dienstag Abend berichtete, ist es zu einem Kompromiss zwischen der Solidaritätsorganisation und der Genossenschaftsbank gekommen. Unter Verweis auf Hartmut Brückner, Mitglied des Rote Hilfe-Bundesvorstandes, berichtet die Zeitung, der Verein sei der Bank entgegengekommen, indem er die Zahl seiner Konten reduziert und zudem zugesagt habe, künftig bei Buchungen mit präziseren Verwendungszwecken zu arbeiten. Hintergrund sei, dass die Bank durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ unter Druck gesetzt worden sei, Konten linker Organisationen genauer zu prüfen, was für die Bank einen erheblichen Mehraufwand bedeute. In einem Statement der Roten Hilfe vom Dienstag hieß es dazu sehr allgemein und knapp: „In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kontostruktur neu geordnet. Hintergrund sind verschärfte regulatorische Anforderungen und Erfahrungen aus den letzten Jahren, in denen der Roten Hilfe Konten gekündigt wurden und wir uns auch juristisch gegen diese Maßnahmen wehren mussten.“

Allerdings sei der Verdacht, dass die GLS auf Druck der US-Regierung gehandelt habe, „nicht ausgeräumt“, so Brückner gegenüber „taz“. Dieser Verdacht hatte sich verschärft, weil nicht nur die Rote Hilfe, die Spenden für die Gerichtsverfahren um die von der Trump-Regierung als „Terrororganisation“ eingestufte „Antifa Ost“ gesammelt hatte, von einer Kontokündigung durch die GLS betroffen war, sondern auch die DKP und weitere Organisationen. Im Falle der DKP war es offensichtlich um Spenden für Kuba gegangen. Die US-Regierung hatte das Sanktionsregime gegen die sozialistische Inselrepublik im Sommer 2025 erneut verschärft.

Die Kündigungen liefen allerdings nicht so klammheimlich, wie es die Verantwortlichen womöglich erhofft hatten. Selbst Teile der bürgerlichen Presse berichteten irritiert bis kritisch über die Vorgänge. Im Fall der sich als „sozial-ökologisch“ bezeichnenden Genossenschaftsbank GLS gingen auch die Kunden auf die Barrikaden: Einen offenen Brief an den Vorstand unterzeichneten Tausende, auch mit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde gedroht. Es ist davon auszugehen, dass es dieser Druck war, der der Roten Hilfe nun die Wiedereröffnung ihrer Konten ermöglicht hat. Klaus Leger, Bundeskassierer der DKP, beglückwünschte den Verein auf Nachfrage von UZ zu ihrem Erfolg. Das Phänomen des Debankings, also der Einstellung von Bankdienstleistungen gegenüber politischen Organisationen und Journalisten, greift in den letzten Monaten in Deutschland um sich.

Quelle: Unsere Zeit

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