Übernommen von Unsere Zeit:

Der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e. V. (JS) darf vom deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) vorerst weiter als „extremistisch“ eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am vergangenen Mittwoch entschieden.
Der Verein versteht sich selbst als antizionistisch und gehört zu den prominentesten jüdischen Stimmen in Deutschland, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen. Er benennt das, was seit über 100 Jahren in Palästina vor sich geht, als Siedlerkolonialismus, Apartheid und ethnische Säuberung. Seine Mitglieder treten öffentlich auf Demonstrationen und als Referenten auf und unterstützen Initiativen wie die weltweite BDS-Bewegung – BDS steht für Boykott, Sanktionen und Desinvestition –, das bundesweite Kufiya-Netzwerk und die Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“.
Während die JS von den bürgerlichen Medien eine Mischung aus systematischer Ignoranz und Diffamierung als „selbsthassende Juden“ erfuhr, geriet sie im Zuge der Verschärfung der anti-palästinensischen Repressionen in der BRD nach dem 7. Oktober 2023 verstärkt ins Visier der Behörden. So wurden etwa ihre Mitglieder Iris Hefets und Udi Raz in Berlin immer wieder von der Polizei während Protestaktionen verhaftet. 2024 wurde die Jüdische Stimme im sogenannten „Verfassungsschutzbericht“ erstmals als „extremistisch“ benannt. Wie im Fall des palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerks Samidoun und bei der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) wirft die Behörde der JS vor, sie verstoße gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ und verbreite „israelfeindliche Propaganda“. Anders als bei Samidoun und PSDU geht es im Fall der Jüdischen Stimme zwar (noch) nicht um ein Vereinsverbot, aber ihre Einstufung als „extremistisch“ kann genau das vorbereiten. Akut steht zudem die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins infrage.
Daher klagte die JS sowohl gegen diese Einstufung als auch gegen die Nennung im „Verfassungsschutzbericht“ 2024. Das Verwaltungsgericht Berlin – das hier zuständig ist, weil der Bericht vom Bundesinnenministerium herausgegeben wird – entschied Ende April, die Nennung in der öffentlichen Verlautbarung des Geheimdienstes ist nicht zulässig, da die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um den Vorwurf zu untermauern. Gegenteilig urteilte nun das VG Köln. Da der VS in Köln sitzt, war das dortige Gericht mit dem Fall betraut worden. Die Richter folgten der Argumentation der Schlapphüte sogar so weit, dass sie Beiträge von JS-Mitgliedern, die die Darstellung des Aufstands vom 7. Oktober als „antisemitischen Terroranschlag“ infrage stellten, als quasi-Unterstützung der Hamas darstellten. So heißt es in dem Urteil: „Das Gericht sieht hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der Hamas beiträgt“. Diese Unterstellung erinnert stark an den für das PSDU-Verbot erfundenen Terminus der „geistigen Unterstützung“ der Hamas.
Wieland Hoban von der JS kommentierte gegenüber UZ, das Kölner Urteil „sagt etwas aus über die Willkür und die Widersprüche der sogenannten Staatsräson, wo Instagram-Posts zu Unterstützungshandlungen für bewaffneten Widerstand stilisiert werden – als würden wir die Hamas steuern. Es zeigt leider sehr deutlich, dass auch juristische Erfolge kein Beweis für einen ordentlich funktionierenden Rechtsstaat sind, und dass die AfD hierzulande salonfähiger ist als die Jüdische Stimme.“
In der Tat bleibt die Lage widersprüchlich: Der „Verfassungsschutz“ darf die Jüdische Stimme derzeit zwar als „extremistisch“ bewerten, sie aber vorerst nicht entsprechend im „Verfassungsschutzbericht“ 2024 aufführen. Da es sich in beiden Fällen um Eilverfahren handelt, stehen die endgültigen Urteile noch aus. Zudem wird der „Verfassungsschutzbericht“ 2025 für Juni erwartet. Angesichts des Kölner Urteils muss davon ausgegangen werden, dass die Jüdische Stimme in diesem erneut aufgeführt sein wird.
Quelle: Unsere Zeit

