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Ein Jahr Stopp des Familiennachzugs – Bilanz der staatlich verordneten Familientrennung

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

 

Vor einem Jahr (24. Juli 2025) wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Nur über ein Härtefallverfahren ist es noch möglich, Einzelfälle auf eine Visaerteilung hin prüfen zu lassen. Die Bilanz nach einem Jahr zeigt jedoch, dass diese Regelung leerläuft: Nur zehn Visa wurden erteilt. PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, die Aussetzung des Familiennachzugs zu beenden, die Verfahren zu beschleunigen und das Recht auf Familienleben wirksam zu gewährleisten.

Die Bundesregierung hat Familien ein Jahr lang auf ein Härtefallverfahren verwiesen, das diesen Namen nicht verdient, unter anderem, weil die Hürden viel zu hoch sind. In elf Monaten wurden nur zehn Visa erteilt. Wenn keine effektive Einzelfallprüfung stattfindet, ist das ein rechtsstaatlicher Bankrott und eine Verletzung des Menschenrechts auf Familienleben. Genau vor diesem Szenario hatte PRO ASYL gewarnt“, sagt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL.

PRO ASYL begleitet Betroffene in einzelnen Fällen intensiv und unterstützt sie im Verfahren auch mit Rechtshilfe. In mehreren Fällen konnten auf diesem Weg bereits positive Ergebnisse erreicht werden.

Katastrophale Folgen für getrennte Familien

Seit dem 24. Juli 2025 ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erneut vollständig ausgesetzt. Betroffen sind auch Familien, die ohnehin schon seit Jahren auf Wartelisten stehen. Dazu gehören neben syrischen Familien unter anderem Familien aus dem Sudan, Jemen und aus Afghanistan.

Für die betroffenen Familien ist das eine Katastrophe – die Chance, sich überhaupt eines Tages wohlbehalten in die Arme zu schließen, rückt in weite Ferne. Anders als bei der Aussetzung von 2016 bis 2018 gibt es keine Übergangsregelung, weshalb auch Tausende Familien betroffen sind, die schon seit vielen Monaten oder Jahren auf den Familiennachzug ihrer engsten Angehörigen warten. Statt Integration zu fördern, produziert diese Politik Rechtsunsicherheit, psychische Belastungen, einsame Kindheiten und gebrochene Biografien.

„Seit drei Jahren habe ich meine Kinder nicht in den Arm nehmen können. Jeden Tag hoffen wir auf einen Anruf, auf eine Nachricht, dass wir endlich wieder als Familie zusammenleben dürfen. Schon vor zehn Monaten haben wir eine Härtefallanzeige gestellt, aber haben immer noch keine Antwort“, berichtet eine betroffene Mutter aus Syrien.

Zahlen zeigen das Ausmaß des Scheiterns

Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den ersten elf Monaten der Aussetzung lediglich zehn Härtefallvisa erteilt – und diese betrafen gerade einmal vier Familien. Selbst besonders dramatische Fälle wurden abgelehnt, obwohl sich die Familien in humanitär extrem schwierigen Lagen befinden.

Acht der zehn Visa wurden erst im Zuge gerichtlicher Vergleiche erteilt – also in Fällen, in denen das Auswärtige Amt befürchten musste, dass ein positives Urteil erreicht werden könnte. Dass in einem Verfahren Tausender Härtefallanzeigen nur zwei Visa ohne juristische Intervention erteilt wurden, zeigt, dass das Verfahren offensichtlich nicht effektiv ist. Eine echte Einzelfallprüfung wie vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgeschrieben, findet nicht statt.

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Quelle: Pro Asyl

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