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PRO ASYL zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde einer Afghanin gegen pauschale Abkehrerklärung vom Aufnahmeprogramm

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Zur Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Afghanistan hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden, dass individuell ausgesprochene Aufnahmezusagen nicht willkürlich aufgehoben werden dürfen.

Dazu sagt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL: „Die Entscheidung aus Karlsruhe ist mehr als nur ein juristischer Erfolg – sie ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und ein deutliches Signal: Einmal erteilte Aufnahmezusagen für hochgefährdete Menschen sind keine politische Verfügungsmasse, die man nach Belieben pauschal einkassieren kann. Auch in der Flüchtlingspolitik gilt: Die Exekutive ist nie ‚völlig frei‘, sie bleibt an Recht und Gesetz und insbesondere an das Willkürverbot gebunden.

PRO ASYL gratuliert Kabul Luftbrücke, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und vor allem den Betroffenen zu diesem wichtigen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auch PRO ASYL begleitet mehrere besonders gefährdete Afghan*innen von der sogenannten Menschenrechtsliste, deren Aufnahmezusagen zurückgenommen wurden. Wir lassen sie in den weiteren Verfahren anwaltlich unterstützen. Für die Betroffenen geht es dabei nicht um eine abstrakte Rechtsfrage. Viele von ihnen sind in Afghanistan oder in Drittstaaten weiterhin akut bedroht. Sie leben in permanenter Angst vor einer Abschiebung in die Gewalt der Taliban.

Die Bundesregierung muss jetzt Konsequenzen ziehen: Sie muss die betroffenen Fälle unverzüglich individuell prüfen, die zugesagte Aufnahme ermöglichen und die Unterstützung der Wartenden so lange fortsetzen, bis eine verfassungsgemäße Entscheidung im Einzelfall vorliegt.

Rechtsstaatlichkeit zeigt sich gerade dann, wenn der Staat seine Schutzversprechen auch dann einhält, wenn sie politisch unbequem geworden sind. Wer Menschen, die in Lebensgefahr sind, zur Aufnahme einlädt, trägt dafür rechtliche und moralische Verantwortung – und zwar bis sie in Sicherheit sind.“

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Quelle: Pro Asyl

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