Übernommen von Pro Asyl:
PRO ASYL kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf sieht eine weitreichende Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI in den hochsensiblen Verfahren vor und ist damit eine gefährliche Weichenstellung für Asyl‑, Visa- und Aufenthaltsverfahren, bei der die Fairness der Verfahren, effektive Rechtsbehelfe, Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Diskriminierung auf der Strecke bleiben.
PRO ASYL fordert vom Bundestag, bei dem der Gesetzentwurf nun liegt, den Gesetzentwurf nicht weiterzuverfolgen – oder zumindest grundlegend zu überarbeiten.
„Zwar ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass Behörden neue technologische Möglichkeiten nutzen wollen, um ihre Prozesse zu verbessern. Insbesondere im grundrechtlich geschützten Asylverfahren ist der Einsatz von KI jedoch sehr sensibel und muss höchste Anforderungen erfüllen. Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich”, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
“Denn es geht um Entscheidungen über Menschenleben. Grundrechte, Transparenz und effektiver Rechtsschutz werden nicht ausreichend gewahrt. Gerade beim Schutz vor Verfolgung darf der Staat sich nicht auf intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse verlassen. Statt in den Ausbau von KI-Systemen im Asyl- und Migrationsverfahren zu investieren, sollte die Bundesregierung das finanziell ermöglichen, was nachweislich funktioniert: unabhängige Beratung, gut ausgestattete Behörden und faire rechtsstaatliche Verfahren“, so Judith weiter.
PRO ASYL kritisiert an dem Entwurf, dass nicht ausreichend konkretisiert wird, wie, von wem und zu welchem Zweck KI in Asyl- und Migrationsverfahren künftig eingesetzt werden darf. Es fehlen ausreichende Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit der Systeme, zum Schutz hochsensibler personenbezogener Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen. Insbesondere in Asylverfahren, in denen häufig traumatische Erlebnisse, die Bewertung der Glaubwürdigkeit und besonders schützenswerte persönliche Informationen eine Rolle spielen, sind solche Defizite mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar.
PRO ASYL hat zum Referentenentwurf eine Stellungnahme eingereicht, die das Ministerium veröffentlicht hat.
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Quelle: Pro Asyl

