Übernommen von Rote Hilfe:
No extradition! Gericht entscheidet über Auslieferung des Antifaschisten Zaid
Am 16. September 2026 wird das Berufungsgericht in Paris über das ungarische Auslieferungsersuchen gegen den Nürnberger Zaid entscheiden. Dem Antifaschisten, der im sogenannten Budapest-Komplex beschuldigt und mit europäischem Haftbefehl verfolgt wird, drohen in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft unter unmenschlichen Bedingungen. Die französische Justiz hat bei den vorangegangenen Terminen schwere Bedenken geäußert, weil in Budapest ein rechtsstaatlichen Verfahren unwahrscheinlich und Folter zu befürchten ist. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass das Pariser Gericht einer Auslieferung zustimmt.
Zaid wird zusammen mit anderen Antifaschist*innen im Budapest-Komplex vorgeworfen, sich im Februar 2023 an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt zu haben. Die Vorfälle ereigneten sich am Rand der antifaschistischen Proteste gegen den „Tag der Ehre“, das größte europäische Nazi-Vernetzungstreffen mit NS-verherrlichendem Aufmarsch, das jedes Jahr in Budapest stattfindet. Die ungarischen und deutschen Behörden nahmen die Auseinandersetzungen zum Anlass für eine gewaltige Repressionswelle gegen die antifaschistische Bewegung: Die Beschuldigten, von denen die meisten aus Deutschland kommen, werden mit Öffentlichkeitsfahndung, Verhaftungen, offen politischer Justiz und hohen Haftstrafen verfolgt. In Ungarn drohen ihnen sogar bis zu 24 Jahre Kerkerhaft.
Deshalb tauchten im Februar 2023 viele Gesuchte unter, doch knapp zwei Jahre später stellten sich Zaid und weitere Antifaschist*innen selbstbestimmt den deutschen Behörden. Seine Mitstreiter*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, stehen seit dem Winter im Budapest-Großprozess in Düsseldorf und im Dresdner Antifa-Mammutprozess vor Gericht. Weil der Nürnberger einen syrischen Pass hat, lehnte die Bundesanwaltschaft eine Anklage in Deutschland ab und bedrohte ihn mit der Auslieferung an Ungarn oder der Abschiebung nach Syrien. Dass die deutschen Behörden keinerlei Hemmungen haben, Antifaschist*innen menschenunwürdigen Verfolgungen preiszugeben, ist durch Maja aus Jena allzu offensichtlich geworden: Die non-binäre Person wurde im Sommer 2024 in einem offenen Rechtsbruch über die Grenze verschleppt und sitzt seither unter folterähnlichen Bedingungen in ungarischer Haft.
Ende September 2025 floh Zaid nach Frankreich und stellte sich dort den Behörden in der Hoffnung, Schutz und Achtung seiner Grundrechte zu erhalten. Tatsächlich hatte die Pariser Justiz im Fall des ebenfalls beschuldigten Antifaschisten Gino im April 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Unter Verweis auf die dortige katastrophale
Menschenrechtssituation und fehlende Rechtsstaatlichkeit unter Viktor Orbán hatte das Berufungsgericht im Frühjahr 2025 abgelehnt, Gino an Ungarn auszuliefern. Allerdings stimmte dasselbe Gericht am 19. August 2026 dem deutschen Auslieferungsersuchen zu, denn die Bundesanwaltschaft kündigte nach dem vorigen Urteil an, Gino in Deutschland anklagen zu wollen. In Kürze ist mit einer zweitinstanzlichen Entscheidung in dieser Sache rechnen.
Im Fall von Zaid tagte das Pariser Berufungsgericht in den vergangenen Monaten bereits mehrfach und forderte jeweils weitere Informationen und Garantien aus Ungarn an. Beim Termin am 16. September 2026 um 16.00 Uhr ist mit einer Entscheidung zu rechnen, und nach dem jüngsten Urteil gegen Gino ist zu befürchten, dass sich Paris der internationalen Treibjagd gegen Antifaschist*innen anschließt. Vor allem in Frankreich finden zahlreiche Proteste gegen die drohenden Auslieferungen statt. Zu den bevorstehenden Gerichtsterminen wird zu Kundgebungen vor dem Justizgebäude und solidarischer Prozessbegleitung aufgerufen.
„Die internationale staatliche Verfolgung gegen Antifaschist*innen steuert derzeit auf immer neue Höhepunkte zu, und der Budapest-Komplex ist ein lehrbuchhaftes Beispiel für Rechtsbrüche am laufenden Band. Gerade das Terrorinstrument der Auslieferungen spielt eine ganz zentrale Rolle, um die beschuldigten Aktivist*innen einzuschüchtern und zu brechen“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es, entschieden gegen die Auslieferungen vorzugehen. Antifaschist*innen in den Unrechts- und Folterstaat Ungarn zu überstellen ist ein fundamentaler Rechtsbruch. Wir fordern das Pariser Berufungsgericht auf, elementare Grund- und Menschenrechte zu respektieren und das Auslieferungsersuchen gegen Zaid entschieden abzulehnen.“ Abschließend erklärte Brückner: „Unsere volle Solidarität gilt Zaid und Gino sowie allen anderen verfolgten Antifaschist*innen. Wir fordern alle auf, sich gegen die drohenden Auslieferungen einzusetzen und den bevorstehenden Gerichtstermin kritisch zu begleiten: No extradition! Wir sind alle Antifa!“
bert
Quelle: Rote Hilfe

