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Frankfurter Flughafen als Versuchslabor für die neuen Grenzverfahren: Zwei schutzsuchenden Frauen droht die Abschiebung

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Zwei somalische Frauen berichten von Genitalverstümmelung und weiteren schweren Gewalterfahrungen. Dennoch lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Asylanträge im neuen Asylverfahren an der Grenze als „offensichtlich unbegründet“ ab; auch ihre Eilanträge blieben erfolglos.

Die Fälle zeigen, wie schnell besonders schutzbedürftige Menschen im Grenzverfahren durch das Schutzraster fallen können. Beide Frauen befinden sich weiterhin unter Haftbedingungen im Frankfurter Flughafen; ihre Verfahren werden inzwischen als Rückkehrgrenzverfahren fortgeführt. Beiden Frauen droht die Abschiebung. PRO ASYL unterstützt ihre Rechtsanwält*innen, die mit weiteren Rechtsbehelfen gegen die Entscheidungen vorgehen.

„Die beiden Fälle zeigen in aller Schärfe, was bei den neuen Grenzverfahren auf dem Spiel steht. Wenn selbst Frauen, die Genitalverstümmelung, Vergewaltigung und Zwangsverheiratung erlebt haben, nicht als besonders schutzbedürftig erkannt werden, läuft der Vulnerabilitätsschutz leer. Das ist keineswegs eine zwangsläufige Folge des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Doch am Frankfurter Flughafen werden die neuen Verfahren auf Kosten derjenigen angewandt, die besonderen Schutz benötigen. Komplexe Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt gehören nicht in ein beschleunigtes Verfahren unter Haftbedingungen, sondern in ein faires, reguläres Asylverfahren. Der Frankfurter Flughafen darf nicht zum Versuchslabor für eine Praxis werden, die Schutzsuchende im Schnellverfahren abfertigt und ihnen den notwendigen Schutz verweigert“, kritisiert Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL.

Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt

Nach Einschätzung von PRO ASYL weichen das BAMF und das Verwaltungsgericht mit ihren Entscheidungen von der bisherigen Entscheidungspraxis in vergleichbaren Fällen geschlechtsspezifischer Verfolgung aus Somalia ab. Beide Frauen machten Genitalverstümmelung und weitere individuelle Verfolgungsrisiken geltend; eine von ihnen berichtete zudem von sexualisierter Gewalt und einer fortbestehenden Zwangsehe. Dennoch wurden ihre Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ gelten besonders kurze Fristen. Gerade komplexe Fälle geschlechtsspezifischer Verfolgung verlangen jedoch Zeit, qualifizierte Beratung, fachkundige medizinische Untersuchungen und eine vollständige Würdigung der verfügbaren Informationen zum Herkunftsland. Gesetzliche Beschleunigungsziele dürfen den Prüfungsmaßstab nicht senken.

Hinzu kommt: Am Frankfurter Flughafen fehlt derzeit eine institutionalisierte, unabhängige und asylrechtskundige Beratung. PRO ASYL hält ein rechtsstaatliches Grenzverfahren unter diesen Bedingungen für nicht gewährleistet.

Schutz verweigert trotz geschlechtsspezifischer Verfolgung

Eine der Frauen schilderte im Asylverfahren, sie sei als Kind genitalverstümmelt, später vergewaltigt, zwangsverheiratet und in der Ehe misshandelt worden. Ihr Vater, der ihr helfen wollte, die Ehe zu verlassen, sei von ihrem Ehemann getötet worden. Ein ärztliches Attest bestätigt die Genitalverstümmelung.Trotz dieser Umstände verneinten das BAMF und das Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine fortbestehende Verfolgungsgefahr.

Medizinische Untersuchung im Screeningverfahren ohne Dolmetscherin und Anamnese

Die zweite Frau ist ein Findelkind. Nach ihrer Schilderung war sie deshalb bereits als Kind Ausgrenzung, Beschimpfungen und Gewalt ausgesetzt. Als alleinstehende Frau ohne familiäre Schutzstrukturen ist sie in Somalia in besonderem Maße gefährdet. Ein ärztliches Attest dokumentiert zudem eine Genitalverstümmelung. Auch besteht das Risiko, dass sie bei einer Rückkehr erneut eine Genitalverstümmelung erleiden könnte.

Besonders schwer wiegen ihre Angaben zur medizinischen Untersuchung während des Screeningverfahrens am Flughafen: Diese habe kürzer als eine Minute gedauert, es habe keine Dolmetscherin und keine Anamnese gegeben. Die Ärztin habe kein Wort mit ihr gesprochen, sondern ausschließlich mit einem begleitenden Bundespolizisten. Auch das Untersuchungsergebnis habe die Ärztin nur dem Polizisten mitgeteilt.

Beide Frauen werden mit Unterstützung des PRO ASYL-Rechtshilfefonds anwaltlich vertreten.

PRO ASYL fordert:

·         beide Asylgesuche unter vollständiger Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Verfolgungsrisiken zu prüfen;

·         den Frauen die Einreise zu gestatten und die Freiheitsbeschränkung im Transitbereich zu beenden;

·         am Frankfurter Flughafen eine institutionalisierte, unabhängige und asylrechtskundige Beratung sicherzustellen;

·         medizinische Untersuchungen von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt fachkundig, traumasensibel und mit qualifizierter Sprachmittlung durchzuführen.

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Quelle: Pro Asyl

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