Übernommen von Schweizerische Friedensbewegung:

Sanktionen sind völkerrechtlich verboten, solange sie nicht von der UNO unterstützt werden. Dennoch sanktionieren die USA und europäische Staaten zahlreiche Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika. Wegen Sanktionen hungern und sterben auf der ganzen Welt Millionen Menschen. Mehr als eine halbe Million Menschen kommen jährlich laut einer aktuellen Studie durch die Folgen westlicher Sanktionen zu Tode – rund fünfmal so viele, wie durchschnittlich in Kampfhandlungen in Kriegen sterben.
Von Ueli Schlegel
Sanktionen sind Blockaden einiger Staaten gegen andere mit dem Ziel, den Handel einzuschränken und den betroffenen Staaten wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Die Sanktionen sind Versuche der USA und Europas, ihre Machtpolitik gegenüber anderen, in der Regel nichteuropäischen Staaten durchzusetzen. Einziges europäisches Opfer seit der Auflösung der Sowjetunion 1991 war das blockfreie Jugoslawien in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts vor dem Jugoslawienkrieg der NATO im Jahr 1999. Sehr oft sind Sanktionen Vorbereitungen für Schiesskriege oder sie laufen parallel zu diesen. Sanktionen sind in weitaus den meisten Fällen völkerrechtswidrig, also kriminell, denn erlaubt sind Sanktionen nur, wenn sie von der UNO beschlossen werden. Vorgänger der heutigen Sanktionen waren die Sanktionen Grossbritanniens und anderer europäischer Kolonialmächte gegen eigene und fremde Kolonien und gegen unbotmässige Staaten, die sich nicht der Macht des jeweiligen Kolonialherrn unterordnen wollten – allein das zeigt schon den Charakter von Sanktionen: Reiche Länder ergreifen Zwangsmassnahmen gegen arme. Wer bei den weltweiten Sanktionen der USA, Grossbritanniens und der EU wegen Russenangst und Russenhass den Blick einzig auf die gegen Russland ergriffenen – notabene ebenfalls völkerrechtswidrigen Sanktionen – einengt, beispielsweise im Zusammenhang mit der Neutralitätsinitiative, zeigt nur, dass sie oder er den Blick aufs Ganze verloren und nichts von Geschichte, Völkerrecht und internationaler Politik verstanden hat.
Wer ist von Sanktionen betroffen?
Laut Schätzungen sind etwa 40 Prozent der Weltbevölkerung von völkerrechtswidrigen Sanktionen unterschiedlichen Ausmasses betroffen; andere Quellen sprechen von 50 Prozent. Naiv könnte angenommen werden, dass die betroffenen Staaten wirklich Staaten mit «autokratischer» und «diktatorischer» Leitung seien (natürlich immer gemäss Definitionen der transatlantischen Kolonialmächte) und dass umgekehrt wirklich alle entsprechenden Staaten gemäss klaren Kriterien bezüglich der Staatsführung sanktioniert würden. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass «Autokratie» keineswegs das Kriterium ist und umgekehrt, dass extrem «autokratisch» regierte Staaten wie etwa die Golf-Monarchien Saudi-Arabien und so weiter nicht von Sanktionen betroffen sind, so lange sie militärisch mit den USA verbunden sind. Gleiches gilt auch für den Völkermord-, Terror- und Folterstaat Israel. Ganz extremen Sanktionen ist dagegen Kuba ausgesetzt, das sehr starke demokratische Organisationsformen eigener Prägung besitzt und im Übrigen für keinen anderen Staat eine Gefahr irgendeiner Art darstellt; im Gegenteil ist es für seine internationale Hilfe im Gesundheitswesen und für wirksame Medikamente bekannt (die nun aufgrund der US-Sanktionen und zum Schaden anderer Länder nicht mehr exportiert werden dürfen). Da sich die Sanktionen in ihren Zielen, ihrer Art und ihrem Ausmass dauernd ändern, existiert in den USA eine ganze, gut verdienende Berater-, Internet- und Computerprogrammindustrie, um die weltweit kein Unternehmen, das internationalen Handel betreibt, herumkommt, ohne irgendwann auf die Nase zu fallen. Das «U.S. Department of the Treasury» hat als Basis für die private Expertenindustrie das Büro OFAC gegründet. Seit einiger Zeit sind nun auch Privatpersonen – Journalist:innen, Buchautoren, Buchautorinnen und Wissenschaftler:innen – vermehrt nach undurchsichtigen Kriterien Sanktionen der USA und Europas ausgesetzt. Persönliche Sanktionen sind nur dank politischen Instanzen und der willfährigen Hilfe europäischer und US-Banken überhaupt möglich; fraglos sind sie kriminell, das heisst, sie haben ebenfalls keine Rechtsgrundlage.
Die Wirkungen der Sanktionen
Besonders stark wirken sich die Sanktionen auf Staaten mit noch schwach entwickelten Volkswirtschaften aus und auf kleine Staaten, die bei gewissen Gütern stark auf Importe angewiesen sind; das gilt insbesondere für Rohstoffe, Brennstoffe, Nahrungsmittel wie Weizen oder andere Getreidesorten, medizinische Produkte und Arzneimittel. Aus diesen Gründen ist der Schaden, den Sanktionen in Russland ausrichten, marginal, verglichen etwa mit Kuba, Irak, Syrien, Afghanistan, Iran und afrikanischen Ländern. Die Länder können Importgüter teils aus Devisenmangel – lies Dollarmangel – und hohen Inflationsraten der eigenen Währung, teils wegen direkter Blockaden der Handelsrouten und der nötigen Finanztransaktionen nicht mehr bezahlen. Oft sind auch Nachbarländer der sanktionierten Staaten betroffen, weil der Handel mit den Sanktionsopfern abnimmt. Immer mehr verhängen die USA und Europa zusätzlich – natürlich illegale – Sekundärsanktionen; das bedeutet dass Staaten, die mit sanktionierten Ländern Handel treiben, nun auch selbst völlig willkürlich und ausserhalb des Territoriums der Sanktionierer sanktioniert werden. Zu Europas besseren Zeiten erklärte der Rat der EG-Aussenminister noch 1982: «Diese Aktion [gemeint ist die Verschärfung der Sanktionen gegen die Sowjetunion seitens der USA], die ohne irgendeine Konsultation mit der Gemeinschaft unternommen wurde, schliesst eine extraterritoriale Ausdehnung der amerikanischen Rechtssetzungsbefugnisse ein, die unter den gegebenen Umständen den Prinzipien des Völkerrechts widerspricht, für die Gemeinschaft unannehmbar ist und voraussichtlich nicht vor den Gerichten der EG anerkannt wird.» Heute beteiligt sich die EU selbst an solchen kriminellen Aktionen.
Die Leserin und der Leser fühlt sich unweigerlich an Lenins Imperialismus-Theorie erinnert; Lenin begriff schon vor 110 Jahren die zunehmende Bedeutung des Bankensystems für den internationalen Imperialismus. Zu den wichtigsten Instrumenten für die konkrete Durchsetzung der Sanktionen gehören die Vorherrschaft des US-Dollars im internationalen Handel seit der Bretton-Woods-Konferenz 1944 und das SWIFT-Informations- und Finanztransaktionssystem, das fest in US- und in europäischen Händen liegt. Überweisungen ohne Dollar und SWIFT sind weltweit im Aufbau; besonders die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika und andere bemühen sich, Zahlungssysteme auf gleichberechtigter Grundlage ohne die Vorherrschaft des US-Dollars zu entwickeln. Es ist Zeit, dass sich auch die Schweizer Banken vom Diktat des US-Dollars befreien. Immerhin bestehen erste zaghafte Versuche mit sogenannten schweizerischen «Stablecoins», das heisst Bitcoins, die weder rein spekulativ noch an den US-Dollar, sondern an den Franken gebunden sind. Sanktionen bewirken Knappheit, steigende Preise, Arbeitslosigkeit, fallende Löhne, Nahrungsmittelengpässe, Hunger, Gesundheitsprobleme, Probleme im Gesundheitswesen, erhöhte Sterblichkeit, insbesondere auch erhöhte Kindersterblichkeit und erzwungene Migration mit ihren bekannten Risiken. Es muss hier ganz klar gesagt werden: Wer Sanktionen unterstützt, macht sich mitschuldig an völkerrechtswidrigen Wirtschaftskriegen der US- und Europa-Imperialisten und am qualvollen Tod Hunderttausender Menschen in jedem Jahr, in dem die Sanktionen noch bestehen. Dass die Neutralitätsinitiative die Beteiligung der Schweiz an Sanktionen ein Stück weit beschränken will, ist vernünftig, unterstützenswert und im Sinne des humanitären Völkerrechts und der internationalen Glaubwürdigkeit absolut notwendig.
Quelle: Schweizerische Friedensbewegung

