Übernommen von Unsere Zeit:

Demokratie im Betrieb war den Konzernherren schon immer ein Dorn im Auge. Selbst die aktuell praktizierte Mitbestimmung auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes stellen sie inzwischen infrage. Schließlich soll die von ihnen als „Umstrukturierungsmaßnahmen“ bezeichnete Arbeitsplatzvernichtung nicht „unnötig lange“ von Betriebsräten behindert werden können.
In einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) heißt es entsprechend, dass die weitreichenden Beteiligungs- und Mitspracherechte von Betriebsräten nicht mehr zeitgemäß seien. Zu oft würden Arbeitnehmervertretungen unternehmerische Entscheidungen ausbremsen oder tiefgreifenden Strukturveränderungen im Wege stehen. Daher müssten „bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand gestellt werden“.
„Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden“, gibt BDA-Präsident Rainer Dulger die Richtung vor. Dazu sollten für Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden. Derzeit könne „der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren“, moniert der Wirtschaftslobbyist.
Gemeint sind hier Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also Werkschließungen oder Entlassungen. Der Lösungsansatz der Kapitalseite lautet: Wenn es binnen einer Frist von drei Monaten keine Einigung mit den Arbeitnehmern gibt, wollen die Bosse „rechtssicher“ allein entscheiden können. Betriebsräte könnten ja nachträglich kontrollieren. Schließlich „muss Deutschland schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, wie es Dulger bei der Vorstellung des Papiers ausdrückte.
Glaubt man dem BDA, ist auch der Gesundheitsschutz nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein „Einfallstor für uferlose Mitbestimmung“. Denn durch vage Rechtsbegriffe lasse sich fast alles zu einem Gesundheitsthema machen – etwa die Mindestbesetzung einer Schicht. Organisation und Einsatz des Personals seien aber klar Arbeitgebersache.
Überhaupt sei die Mitbestimmung bei „sozialen Angelegenheiten“ viel zu schleppend. So würden nicht nur Regelungen zum Gesundheitsschutz, sondern auch notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel „in gefährlicher Weise ausgebremst“. Notwendig sei eine „einseitige Regelungsbefugnis“ für Arbeitgeber in besonders dringenden Fällen, heißt es weiter. In solchen Fällen wollen die Bosse auch hier ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen.
Der BDA unterschlägt in der von ihm losgetretenen Debatte jedoch, dass zentrale Entscheidungen bereits jetzt nicht der Mitbestimmung unterliegen. So sind Werksschließungen, Produktionsverlagerungen und Arbeitsplatzabbau laut Betriebsverfassungsgesetz rein unternehmerische Entscheidungen. In der Folge vollzieht sich die Arbeitsplatzvernichtung auch ohne die geforderten „Reformen“ in einem rasanten Tempo: 15.000 verlorene Jobs pro Monat sprechen eine deutliche Sprache.
Die Antwort auf die Krise kann daher nicht weniger Mitbestimmung, sondern muss echte Wirtschaftsdemokratie lauten. Die Entscheidung darüber, wie, was und unter welchen Bedingungen produziert wird, darf nicht allein den Unternehmern überlassen werden. Sie gehört in die Hände der Betroffenen. Für diese Erkenntnis muss man nicht das Kommunistische Manifest gelesen haben. Es genügt ein Blick in die Satzung der größten DGB-Gewerkschaft. Hier heißt es unter Paragraf 2: Aufgaben und Ziele der IG Metall sind insbesondere: Demokratisierung der Wirtschaft, Erringung und Sicherung des Mitbestimmungsrechtes der Arbeitnehmer im Betrieb und Unternehmen und im gesamtwirtschaftlichen Bereich durch Errichtung von Wirtschafts- und Sozialräten sowie die Überführung von Schlüsselindustrien und anderen markt- und wirtschaftsbeherrschenden Unternehmungen in Gemeineigentum.
Quelle: Unsere Zeit

