Übernommen von Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:
Seit Anfang 2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Damit wurden neue Erfassungsstrukturen für den Wehrdienst geschaffen: Junge Menschen erhalten Fragebögen der Bundeswehr, Männer müssen diese verpflichtend beantworten. Ab 2027 soll zudem die verpflichtende Musterung für Männer des Jahrgangs 2008 und jünger greifen.
Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag gibt nun Einblick in die praktische Umsetzung des Gesetzes im zweiten Quartal 2026. Die Antworten zeigen unter anderem: Eine reguläre schriftliche Abgabe des Fragebogens ist nicht vorgesehen, Bußgelder wurden bislang noch nicht verhängt und fast ein Viertel der bereits untersuchten Personen wurde als wehrdienstunfähig eingestuft.
Fragebogen grundsätzlich nur online
Wie kann die sogenannte Bereitschaftserklärung abgegeben werden?
Die Bundeswehr sieht grundsätzlich eine digitale Abgabe über den bereitgestellten Online-Fragebogen vor. Eine reguläre Möglichkeit, den Fragebogen stattdessen schriftlich auszufüllen, gibt es nicht. In unserer Rubrik „Recht kurz“ erläutern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schriftliche Abgabe.
Im zweiten Quartal verschickte die Bundeswehr insgesamt 169.141 Anschreiben. 86.962 gingen an Männer und 82.179 an Personen anderen Geschlechts. Insgesamt wurden 86.560 Bereitschaftserklärungen abgegeben, 83.483 von Männern und 3.077 von Personen anderen Geschlechts.
Noch keine Bußgelder wegen nicht ausgefüllter Fragebögen
Wurden bereits Bußgelder gegen Personen verhängt, die ihrer Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens nicht nachgekommen sind?
Nein. Im gesamten zweiten Quartal 2026 wurde nach Angaben der Bundesregierung kein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen.
Wie künftig mit Verstößen umgegangen und wie hoch beziehungsweise in welchen Stufen Bußgelder verhängt werden sollen, ist offenbar noch nicht abschließend geklärt. Die hierfür vorgesehene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Bußgeldverfahren nach § 45 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz befindet sich laut Bundesregierung weiterhin in der Abstimmung.
Rund vier Prozent der angeschriebenen Männer haben ihre Bereitschaftserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben.
Keine Musterungsladungen im 2.Quartal – aber bereits fast 1.500 Untersuchungen
Wie viele junge Menschen wurden im zweiten Quartal zur Musterung vorgeladen?
Auf diese Frage antwortet die Bundesregierung, im zweiten Quartal seien „keine Ladungen im Sinne der Fragestellungen erfolgt“.
Gleichzeitig wurden allerdings Musterungen beziehungsweise wehrmedizinische Untersuchungen abgeschlossen: 1.131 der angeschriebenen Personen wurden als wehrdienstfähig eingestuft, wobei die Bundesregierung hier mehrere Tauglichkeitsgrade zusammenfasst. Weitere 359 Personen wurden als wehrdienstunfähig eingestuft.
Damit waren von den insgesamt 1.490 genannten untersuchten Personen rund 24 Prozent wehrdienstunfähig.
1.073 Menschen haben 2026 bislang einen Freiwilligen Wehrdienst begonnen
Wie viele Menschen haben seit Jahresbeginn tatsächlich einen Freiwilligen Wehrdienst angetreten?
Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 waren es 1.073 Personen. Die mit Abstand häufigste Verpflichtungsdauer betrug laut der Anlage zur Antwort elf Monate. Aus dem Jahrgang 2006 kamen die meisten Interessent*innen, es gab einzelne Freiwillige bis zum Jahrgang 1970.
Zum Stichtag 31. Juli 2026 waren zudem auf Grundlage der neuen Bereitschaftserklärungen 824 Einplanungen für einen Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten im Jahr 2026 vorgenommen worden.
Die Zahlen stehen einer erheblich größeren Erfassungsstruktur gegenüber: Allein im zweiten Quartal wurden fast 87.000 Männer angeschrieben. Die Bundesregierung plant zudem, die Musterungsorganisation bis Sommer 2027 vollständig aufzubauen. Die dann vorgesehenen 24 Musterungszentren sollen Kapazitäten besitzen, um sämtliche Wehrpflichtigen eines Geburtsjahrgangs, rund 300.000 Menschen, flächendeckend zu mustern.
Fast 6.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in drei Monaten
Auch die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) bleibt hoch. Zwischen April und Juni 2026 gingen nach Angaben der Bundesregierung 5.984 KDV-Anträge ein. Davon stammten 5.571 von Ungedienten, 380 von Reservist*innen, 32 von Soldat*innen auf Zeit und einer von einem/einer Berufssoldat*in.
Wie viele der mit dem neuen Fragebogen angeschriebenen Personen einen KDV-Antrag gestellt haben, kann die Bundesregierung dagegen nicht beziffern. Dafür müssten nach ihrer Darstellung rund 6.000 Datensätze händisch abgeglichen werden. Der Aufwand von geschätzt 295 Arbeitsstunden sei „nicht zumutbar“.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sollen nicht erneut gemustert werden
Müssen bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer des Jahrgangs 2008 ab 2027 nachträglich zur verpflichtenden Musterung?
Nach derzeitigem Stand: nein. Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich:
„Die Ladung zur Musterung von Angehörigen des Geburtsjahrgangs 2008, die bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind, ist nicht geplant.“
Für bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer des Jahrgangs 2008 ist damit nach den aktuellen Planungen keine nachträgliche Musterung vorgesehen.
Doppelstaatler: Ausländische KDV-Anerkennung gilt in Deutschland nicht automatisch
Was gilt für Menschen mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Land den Kriegsdienst verweigert oder einen Dienst geleistet haben?
Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in einem anderen Staat hat nach Angaben der Bundesregierung keine unmittelbare Rechtswirkung in Deutschland. Wer hier als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden möchte, muss sich auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz berufen und ein Verfahren nach deutschem Recht durchlaufen.
Auch bereits im Ausland geleisteter Wehrdienst, Wehrersatzdienst oder Freiwilligendienst wird derzeit nicht entsprechend angerechnet. Die dafür relevante Regelung in § 8 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz findet nach Angaben der Bundesregierung aufgrund von § 2 Absatz 2 WPflG derzeit keine Anwendung, sondern erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Neue Wehrdienst-Strukturen werden weiter ausgebaut
Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass die Strukturen zur Erfassung und Musterung junger Menschen bereits weit vor der flächendeckenden verpflichtenden Musterung ausgebaut werden. Während bei zentralen Fragen – etwa der konkreten Ausgestaltung von Bußgeldverfahren – noch Regelungen fehlen, werden bereits hunderttausende junge Menschen angeschrieben und neue Musterungskapazitäten aufgebaut.
Für Kriegsdienstverweigerer enthält die Antwort zugleich wichtige Klarstellungen: Bereits anerkannte KDVler des Jahrgangs 2008 sollen nach aktuellem Stand nicht nachträglich zur Musterung geladen werden. Eine ausländische Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Doppelstaatler*innen wird nicht in Deutschland anerkannt. Dazu braucht es einen eigenen Antrag nach deutschem Recht.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026“ ist als Bundestagsdrucksache 21/7894 veröffentlicht.
Kriegsdienstverweigerung: Lass dich beraten!
Wer den Kriegsdienst verweigern möchte, muss damit nicht allein bleiben: Die Berater*innen der DFG-VK unterstützen dich bei allen Fragen rund um die Kriegsdienstverweigerung und begleiten dich durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Anerkennung. Alle wichtigen Informationen findest du unter verweigern.info. Unterstützung und persönliche Beratung bekommst du außerdem bei deiner lokalen DFG-VK-Gruppe bzw. deinem Landesverband.


Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt zu uns auf:
Yannick Kiesel (kom. pol. Geschäftsführer):
kiesel@dfgvk.de
01578/3452092
Quelle: Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

