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Hohe Dividende und niedrige Löhne – Cactus ist kein Einzelfall

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:

Es ist eine bodenlose Frechheit, wenn die Geschäftsführung der Einzelhandelskette Cactus, die im Besitz einer reichen Luxemburger Familie ist, Lohnforderungen der Gewerkschaft im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen abschmettert, indem sie behauptet, die gesetzliche Anpassung des Mindestlohns, die Einführung einer Steuergutschrift und die Indexierung der Löhne würden ausreichen, um die Kaufkraft der Lohnabhängigen zu verbessern.

Tatsächlich führt weder die Anpassung, die auch noch teilweise aus dem Staatshaushalt bezahlt wird, noch die Steuergutschrift oder die Indexierung zu einer strukturellen Erhöhung des Mindestlohns. Das heißt, dass die Ausbeutung der Arbeitskraft der Beschäftigten nicht kleiner wird, was aber der Fall wäre, würde der Mindestlohn strukturell um 500 Euro erhöht, wie das die KPL fordert.

Bekanntlich arbeiten bei Cactus, wie im ganzen Einzelhandel, aber auch im Reinigungsbereich, überdurchschnittlich viele Lohnabhängige für den zu niedrigen Mindestlohn.

Einziger Lichtblick bei Cactus: Dank des gewerkschaftlichen Einsatzes wurde kollektivvertraglich geregelt, dass Beschäftigte ohne Qualifikation alle paar Jahre eine automatische Lohnpassung bekommen und damit ein Einkommen haben, das höher ist als der unqualifizierte Mindestlohn.

Der Weg zum qualifizierten Mindestlohn bleibt indes für Zehntausende Lohnabhängige – bei Cactus und in anderen Betrieben – versperrt, weil sie auch nach zehn Jahren – trotz der im Laufe der Jahre erworbenen Qualifizierung – nicht automatisch Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn haben.

In anderen Worten: Die Patrons profitieren von der Qualifizierung ihrer Beschäftigten, ohne ihnen dafür den qualifizierten Mindestlohn zu bezahlen.

Diese Ungerechtigkeit reproduziert sich immer wieder, weil alle bisherigen Regierungen, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, sich weigerten, das automatische Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn nach zehn Jahren Berufserfahrung gesetzlich zu verankern, wie das OGBL und KPL fordern.

Die gegenwärtige Praxis sieht so aus, dass jeder einzelne Lohnabhängige seinen Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn aktiv einfordern und sein Anrecht nachweisen muss, was kompliziert und zeitaufwendig ist und in vielen Fällen gerichtliche Schritte notwendig macht, die aber nur selten eingeleitet werden.

Das alles erlaubt es den Patrons, sich – zusätzlich zu der ganz gewöhnlichen, tagtäglichen Ausbeutung der Lohnabhängigen – auf dem Rücken eines Teils der Beschäftigten einen Extra-Profit zu verschaffen, der in der Regel in die Taschen einer kleinen Anzahl von reichen Aktionären landet, die zusammen mit ihren Vollstreckungshelfern in den Geschäftsführungen alles daran setzten, um das wahre Ausmaß der Ausbeutung zu verschleiern.

Sehr aufschlußreich ist im Fall Cactus, dass die wenigen Aktionäre innerhalb von nur drei Jahren fast 400 Millionen Euro Dividenden unter sich verteilten, was der gesamten Lohnmasse der 4.500 Beschäftigen entspricht. In anderen Unternehmen und Wirtschaftsbereichen sind die Verhältnisse ebenso krass, beziehungsweise noch schlimmer.

Grund genug für die Lohnabhängigen, darüber nachzudenken, wie das automatische Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn nach zehn Jahren Berufserfahrung durchgesetzt werden kann, aber auch, wie die hiesigen Ausbeuterverhältnisse, welche die bestehenden Ungerechtigkeiten immer wieder reproduzieren, überwunden werden können.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

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