Anforderungen an Lieferkettengesetz vorgelegt

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.

„Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts-und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie,sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss demKoalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein fairesund starkes Lieferkettengesetz verabschieden“, sagt Johanna Kusch, Sprecherin der InitiativeLieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hattenzugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, umden Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnisaus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Ein Lieferkettengesetzsoll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, inDeutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allemaber soll es präventiv wirken: „Unternehmensollten dazu verpflichtet werden, die Risiken für Mensch und Umwelt in ihrenGeschäften zu analysieren, diesen vorzubeugen und das öffentlich zu dokumentieren.Verstoßen sie gegen diese Pflichten, muss das Konsequenzen haben: zum BeispielBußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren“, erläutertChristian Schliemann vom European Center for Constitutional and Human Rights(ECCHR). Eine Behörde müsse die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrollierenund bei Missachtung entsprechend sanktionieren.

Nicht nurMenschen, auch die Umwelt muss ein Lieferkettengesetz nach Ansicht deszivilgesellschaftlichen Bündnisses schützen: Laura von Vittorelli, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland(BUND), erklärt: „Menschenrechtsverletzungenund Umweltzerstörung durch die Wirtschaft gehen weltweit Hand in Hand. WennFlüsse durch Bergbau, Chemie- und Textilfabriken vergiftet werden, sindMenschen in ihrem Grundrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt. EinLieferkettengesetz muss sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogeneSorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben. Betroffene brauchen einerechtliche Handhabe gegen diese zerstörerischen Praktiken.“

Gelten muss einLieferkettengesetz für alle großen Unternehmen (also bspw. bei über 250Mitarbeitenden oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme), die in Deutschland ansässigoder geschäftstätig sind. Kleine und mittelständische Unternehmen soll dasGesetz erfassen, wenn sie in Branchen mit besonders hohen Risiken für Menschoder Umwelt tätig sind, etwa in der Textilbranche, so die Forderung derInitiative.

VieleUnternehmen machen bereits jetzt freiwillig vor, dass Menschenrechtsschutzmöglich und vor allem nicht geschäftsschädigend ist. Doch Freiwilligkeit reichtbeim Schutz von Menschenleben und Umwelt nicht aus. „Wichtig ist: Deutschland darf mit einem Gesetz nicht hinter dieAnforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechtezurückfallen. Diese verlangen nichts Unmögliches von Unternehmen, sondernlediglich angemessene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte“, erläutertHeike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks fürUnternehmensverantwortung. Die Angemessenheit hänge etwa von der Größe desUnternehmens, seinen direkten Einflussmöglichkeiten und der Schwere dermöglichen Menschenrechtsverletzung ab.

Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. ECCHR, BUND Deutschland und das CorA-Netzwerk gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.

WeiterführendeInformationen:

  • Das Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz mit Unterstützung von Rechtsanwalt Robert Grabosch (Kanzlei Schweizer Legal) findet sich hier.
  • Weiterführende Informationen zu den Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz finden sich hier.

Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:

Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.

Quelle:

Initiative Lieferkettengesetz