Oberstes Gericht kippt Verbot der »Homo-Ehe«

Der Oberste Gerichtshof (TSJ) Venezuelas hat am Montag einer Klage gegen das Verbot gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stattgegeben. Richterin Gladys María Gutiérrez Alvarado urteilte, dass der Artikel 44 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Eheschließung zwischen Personen des gleichen Geschlechts verbietet, gegen die venezolanische Verfassung verstößt.

Die Klage war am 29. Januar 2015 von der Asociación Civil Venezuela Igualitaria (etwa: Bürgervereinigung Gleichberechtigtes Venezuela) eingereicht und von zahlreichen Organisationen unterstützt worden. Das nun ergangene Urteil stellt einen wichtigen Erfolg der Bewegung gegen Homophobie und Diskriminierung in dem südamerikanischen Land dar.

Quelle: Aporrea.org / RedGlobe