VVN-BdA fordert NPD-Verbot ohne Wenn und Aber

NPD-Verbot jetzt!Für den 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Urteil für das vom Bundesrat beantragte Verbot der neofaschistischen NPD angekündigt. Als die Bundesländer erneut den Verbotsantrag stellten, nachdem das erste Verfahren wegen formaler Fehler abgewiesen wurde, hatten sie mit vielen guten Gründen auf den verfassungswidrigen Charakter von Programmatik und Praxis der NPD hinweisen können. Auch wenn sich die Bundesregierung und der Bundestag dem Verfahren formell nicht anschlossen, gab es keinen Zweifel, dass diese Partei nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Seit einigen Tagen geistern nun Spekulationen durch die Medien über ein mögliches Urteil, die die VVN-BdA als antifaschistische Organisation alarmieren. »Juristische Experten« spekulieren angesichts der unterschiedlichen politischen Präsenz der NPD ganz offen über ein regionales Teilverbot der Partei. Sie leiten das aus der inhaltlichen Tendenz der mündlichen Beweisaufnahme ab. Dabei kennt das deutsche Parteiengesetz eine solche Möglichkeit überhaupt nicht. Andere begründen bereits ein negatives Urteil damit, dass europäisches Recht ein Parteienverbot nicht kenne, wobei die NPD doch für sich das deutsche Parteienprivileg in Anspruch nimmt.

Die VVN-BdA, die 2007 die Kampagne »nonpd« initiiert hat, bei der sich über 175.000 Menschen für ein NPD-Verbot eingesetzt haben, ist in Sorge, dass mit diesen medialen Spekulationen ein negatives Urteil des BVerfG publizistisch vorbereitet werden soll. In einer Erklärung teilt die Organisation deshalb mit:

»Wer die antifaschistischen und demokratischen Wurzeln des Grundgesetzes ernst nimmt, kann nur ein Verbot der neofaschistischen NPD aussprechen. Wer der NPD bescheinigt, sie sei Teil des ›demokratischen Parteienspektrums‹, der legitimiert damit deren Ideologie des Rassismus, Antisemitismus und der gesellschaftlichen Ausgrenzung von Minderheiten. Wer die NPD legitimiert, der akzeptiert damit auch die zunehmenden gewalttätigen Ausschreitungen gegen Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund, wie wir sie verstärkt in den vergangenen Monaten erleben mussten. Wir erwarten daher vom Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegen die NPD, das dem Grundgesetz – insbesondere Artikel 2,1 ›Die Würde des Menschen ist unantastbar‹ – Rechnung trägt.«