Studiengebühren in NRW abgewendet

FernUniversität in Hagen»Das ist ein großer Erfolg für alle Studierenden, die sich gegen Studiengebühren einsetzen«, freut sich Pascal Hesse, Studierender an der FernUniversität in Hagen und Mitglied im Studierendenparlament, über die Entscheidung des 15. Senats des Oberverwaltungsgerichts. Dieses hat am Dienstag festgestellt, dass die von der FernUniversität von allen Studierenden erhobene Grundgebühr nicht vom Gesetz gedeckt und damit rechtswidrig ist. Der heute 30jährige Essener hatte nach Einführung der Grundgebühr zusammen mit zwei weiteren Kommilitonen geklagt und nun Recht bekommen.

Die FernUniversität hatte 2013 eine Grundgebühr in Höhe von 50,- Euro pro Semester eingeführt. Diese wurde bei allen Studierenden der FernUniversität unabhängig davon erhoben, ob sie konkrete Studienangebote in Anspruch nahmen. Mit der Grundgebühr wollte die FernUniversität Kosten für die Produktion und den Vertrieb des Studienmaterials sowie für ihre Regional- und Studienzentren decken.

»Ich habe mich als Mitglied des Senats der Universität vehement gegen die Einführung der Grundgebühr eingesetzt. Sie ist eine verkappte Studiengebühr, toleriert von der rot-grünen NRW-Landesregierung, die fadenscheinig vorgibt, Studiengebühren abzulehnen und damit aktuell Wahlkampf macht. Interveniert hat sie an der FernUni jedoch nicht«, so Hesse. Er gehörte bis Mitte 2016 für die Grüne Hochschulgruppe Hagen (GHG), die Piraten-Hochschulgruppe Hagen und die Linken dem wichtigsten Gremium der Hochschule an.

Mit seinen Urteilen bestätigte das OVG die erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg. »Wir Grüne, Piraten und Linke haben damals versucht, dem Senat deutlich zu machen, dass eine derartige Studiengebühr an Deutschlands größter Universität rechtswidrig ist – leider ohne Erfolg. Die Gerichte haben nun in unserem Sinne entschieden. Studiengebühren sorgen dafür, dass junge Menschen aus finanzschwachen Familien und jene, die mit einem Studium aus ihrem schlecht bezahlten Berufsalltag heraus wollen, an einem Studium gehindert werden«, betont Hesse. »Uns war seinerzeit klar: Was mit 50 Euro anfängt, kann im nächsten oder übernächsten Semester schnell zu einer Gebühr in Höhe von 100, 200 oder gar 500 Euro werden. Lässt man einmal zu, dass eine solche Gebühr kommt, werden die Studierenden sie auf lange Sicht nicht mehr los.«

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, begrüßt die Entscheidung des OVG: »Der Versuch der Hochschulleitung, mit Rückenwind aus dem SPD-geführten NRW-Wissenschaftsministerium und mit Billigung der Grünen im Landtag, Studiengebühren durch die Hintertür an der größten staatlichen Universität der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, ist glücklicherweise gescheitert. In Studiengebühren sehen die Piraten kein geeignetes Mittel, um die Finanzlage der Hochschulen nachhaltig zu verbessern und lehnen ihre Wiedereinführung ab.« Die Verschlechterung der Studienbedingungen, wachsende Belastungen der Professoren und Dozenten im Bereich der Lehre und ein enormer Innovationsstau seien die Folgen der Politik der vergangenen Jahrzehnte.