Progressive Vorruhestandsregelung

Auch wenn Regierung und Patronatsvertreter es immer wieder abzustreiten versuchen, so belegen die von der Arbeitsmarktverwaltung allmonatlich veröffentlichten Statistiken in aller Deutlichkeit, dass Frauen und Männer über 50 – vielfach schon ab 40 Jahre – heutzutage immer häufiger ausgemustert und aufs Abstellgleis geschoben werden. Werden Betriebe umstrukturiert und Arbeitsplätze abgebaut, so stehen sie meistens oben auf den »Abschusslisten«. Auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung bleiben ihnen dann anschließend die Türen zurück ins aktive Arbeitsleben größtenteils versperrt.

 

In vielen Fällen werden sie mit der Bemerkung abgewiesen, sie seien kaum noch in der Lage, den zunehmenden Anforderungen gerecht zu werden – massive Deregulierung der Arbeitszeiten, ständig größer werdende Flexibilisierung, ständig größer werdender Konkurrenzkampf, allgegenwärtiger Druck und zunehmende Hetze. So sieht die Realität aus.

Fakt ist, dass zum Jahreswechsel, trotz allem Schönreden, rund 54 Prozent aller Arbeitsuchenden älter als 40 Jahre sind, wobei mehr als 5.000 dieser »älteren« Frauen und Männer, die bei der ADEM als arbeitsuchend eingeschrieben sind, bereits länger als 12 Monate ohne feste Anstellung waren, dreieinhalb Tausend davon sogar schon mehr als zwei Jahre. Eine Situation, die für die meisten der Betroffenen immer unerträglicher wird.

Doch nicht nur die Arbeitsbedingungen, die sich vor allem seit dem Beginn der kapitalistischen Finanz- und Wirtschaftskrise quer durch alle Bereiche massiv verschlechtert haben, werden den »älteren« Arbeitsuchenden in der Regel als unüberwindbares Hindernis entgegengehalten. Eine zusätzliche Barriere, die ihnen in Vorstellungsgesprächen allerdings verschwiegen wird, besteht darin, dass berufserfahrene Arbeitskräfte anders zu entlohnen wären als junge unerfahrene Erwerbstätige, wodurch sie die Lohnkosten des Betriebs in einem größeren Maße belasten würden.

Obwohl die Zahl der Landzeitarbeitslosen in den letzten Jahren massiv zugenommen hat, und »ältere« Arbeitsuchende nur geringe Chancen haben, ins aktive Arbeitsleben zurückzufinden, wird weiter eifrig an der Umsetzung der aus dem Jahr 2002 datierenden Empfehlung des EU-Rats gebastelt, das aktive Altern zu fördern.

Zu den Maßnahmen, die Schaffenden länger im Arbeitsprozess zu halten, gehört unter anderem die progressive Vorruhestandsregelung (Vorruhestandsregelung für Altersteilzeitarbeit), die bislang im Privatsektor allerdings kaum beantragt wurde. Der im November im Parlament verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform der Vorruhestandsregelungen soll dies nun ändern. Von der progressiven Vorruhestandsregelung soll künftig nämlich jeder Erwerbstätige profitieren können, der nicht Vollzeit, sondern mindestens 75 Prozent der normalen Arbeitszeit zu leisten imstande ist. Regelungen, die bis zum 63. Lebensjahr, in Ausnahmefälle sogar bis zum 65. Lebensjahr dauern können. Teilzeitstellen, die aufgrund der Arbeitszeitverminderung frei geworden sind, müssen zumindest teilweise durch das Einstellen von Arbeitslosen besetzt werden.

Ob das schwere Los der vielen Langzeitarbeitslosen jedoch durch diese Maßnahmen zu lindern sein wird, bleibt abzuwarten Zweifeldohne einfacher wäre dies durch das Schaffen von neuen Arbeitsplätzen – vor allem solche für Arbeitsuchende mit geringerer Qualifikation – sowie durch Erleichterungen beim Erlangen der Invalidenrente zu erreichen.

gilbert simonelli

 

Aus: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek