Grund zum Spitzeln

Das Gericht habe schon hinreichend festgestellt, dass Silvia Gingold eine Linksextremistin sei – deshalb solle ihre Berufung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht zugelassen werden. Das fordert der Hessische Verfassungsschutz in einem neuen Schriftsatz zum Verfahren „Silvia Gingold gegen Land Hessen“. Gingold hatte darauf geklagt, dass der Verfassungsschutz sie nicht weiter beobachten darf und die über sie gespeicherten Daten löschen muss, im Januar und September vergangenen Jahres hatten die Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Kassel ihre Klage jeweils zum Teil abgewiesen.

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