Prozess gegen Fabio V. geplatzt

Am vergangenen Dienstag endete das Verfahren gegen den italienischen Aktivisten Fabio V. Etwas anders als von den Repressionsbehörden nach seiner Verhaftung und der monatelangen U-Haft angekündigt. Die Haftbegründungen der OLG-Richter lasen sich am Anfang äußerst abenteuerlich. Von „einer empfindlichen Freiheitsstrafe“ wurde in dem die U-Haft begründenden Beschluss vom 21. Juli ausgegangen. Auch waren sich die Richter nicht zu schade, weitreichende Wertungen zur Persönlichkeit des Angeklagten in die Öffentlichkeit zu posaunen. So habe Fabio „erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel“ und in seiner Tat seien „schädliche Neigungen“ hervorgetreten. Es lohnt sich zu erwähnen, dass der damals 18-Jährige nicht einmal von einem Psychologen begutachtet worden war.
Übrig geblieben ist von diesen absurden Beurteilungen und dem Vorwurf der versuchten Körperverletzung, tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und schweren Landfriedensbruchs rein gar nichts. Dies hatte sich bereits in den letzten Verhandlungstagen abgezeichnet. Zuletzt sollte Fabio die Taten gar nicht mehr selbst begangen haben, sondern seine Schuld allein in der Teilnahme an der frühmorgendlichen Demonstration im Hamburger Rondenbarg begründet sein.

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