Hambacher Forst: Gegner der Abholzung in Untersuchungshaft

Hambacher ForstSeit zwei Wochen wird die Besetzung des Hambacher Forstes bei Köln durch RWE mit Hilfe eines Großaufgebotes der Polizei NRW und anderer Bundesländer geräumt. Seit Sonntag befinden sich zwei weitere Personen in Untersuchungshaft, womit sich die Gesamtzahl inhaftierter Aktivist*innen auf fünf erhöht hat. Bereits am Samstag wurden zwei den Behörden namentlich bislang nicht bekannte Anarchist*innen »Winter« und »Jazzy« festgenommen. Sie sollen sich in einem Baumhaus im Waldcamp »Norden« gemeinsam festgekettet und damit aus Sicht der zuständigen Staatsanwaltschaft Aachen und der Haftrichterin des AG Düren gemeinschaftlich »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall« begangen haben.

Aufgrund einer bewegenden Ansprache direkt nach der Festnahme, die auf Videos im Internet verbreitet wurde, ist die Inhaftierte »Winter« bereits medial bekannt geworden. »Die denken wahrscheinlich, sie hätten gewonnen, aber sie können nicht gewinnen, weil sie den Wald genauso brauchen wie wir. Sie können diesen Kampf hier auch nicht gewinnen, weil da draußen so viele Menschen hinter uns stehen. Sie verstehen einfach nicht, dass wir nicht für uns kämpfen, sondern für uns alle«, hatte »Winter« bei ihrer Festnahme erklärt.

Für diesen Vorwurf in Untersuchungshaft zu landen ist nur durch die Gesetzesänderung im StGB von Ende Mai 2017 möglich. Durch diese war die Mindeststrafe für gemeinschaftlichen Widerstand auf sechs Monate im Gegensatz zu einer Geldstrafe bei einfachem Widerstand aufgewertet worden. Weiter wird sicher auf ein Urteil des OLG Stuttgart bezug genommen, nachdem schon das einfache Festketten »in Erwartung eines bevorstehenden Polizeieinsatzes« als Widerstand gewertet werden soll. Beides sind Strafrechtsverschärfungen, die vor allem gegen linke Aktivist*innen eingesetzt werden.

Beiden Beschuldigten wurde der Kontakt zu ihrem Anwalt über drei Tage verweigert, sogar bei der Vorführung vor den Haftrichter. Die Polizei behauptet, dass beide darauf verzichtet hätten, was »Winter« und »Jazzy« jedoch dementieren. Sie hätten jederzeit vehement nach ihrem Rechtsanwalt verlangt und auf ihr Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bestanden.

»Winter« äußerte sich in ihrer Ansprache eindrücklich zur Nichtangabe ihrer Personalien: »Sie werden nie verstehen, wie das ist, mit Menschen zusammenzuleben, denen es scheißegal ist, wie du heißt.« Das Anarchist Black Cross in seiner Rolle der Gefangenenunterstützung rät ebenfalls: »Kein Mensch muss an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Vor dieser Gefahr bewahrt uns unter anderem der §136 StPO. Er gibt das elementare Recht, keine Angaben zu Personalien machen zu müssen, auch wenn dies von den Gerichten häufig missbräuchlich verdreht oder vergessen wird. Wir fordern alle den Inhaftierten nahestehenden Personen dazu auf, dies zu akzeptieren und zu unterstützten.«